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Mehr Privatdoktoren sagte der Staat, jetzt zahlen nicht nur die Studierenden drauf

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In ca. einer Woche werden die 12.442 Bewerber für einen der 1.740 Studienplätze an den Medizinischen Universitäten in Wien, Innsbruck, Graz und an der Johannes Kepler Universität Linz wissen, wer den Aufnahmetest bestanden hat. Angemeldet haben sich übrigens fast 18.000 Bewerber.
Wer den Test nicht besteht, für den ist (abgesehen von allf. österreichischen Lösungen) der Traum für heuer geplatzt und er wird sich für das nächste Jahr ernsthaft überlegen, ob er es nicht auch an einer der Privatuniversitäten probieren sollte. D.h. wenn er oder seine Eltern sich die Studienkosten leisten können. Im Fall der „Sigmund Freud Universität“ (der Mann kann sich gegen den Missbrauch seines Namens nicht wehren) sprechen wir da von 12.500 Euro pro Semester!

Medial unbemerkt hat jetzt der Rechnungshof einen lesenswerten Bericht über die Akkrediterung und öfentliche Finanzierung
von Privatuniversitäten
veröffentlicht (Link):

Nimmt man alle Einrichtungen, also auch nicht medizinischen, zusammen, fällt der Wildwuchs auf, den wir seit 2000 in unserem Land zulassen:

Bezogen auf die Einwohnerzahl wies Österreich um rund die Hälfte mehr Hochschulen auf als Deutschland mit 426 staatlichen und privaten Hochschulen.

Der RH hielt fest, dass in Österreich seit Inkraftreten des Universitäts–Akkreditierungsgesetzes im Durchschnitt rund eine Privatuniversität pro Jahr akkreditiert wurde. Rund ein Viertel dieser Universitäten stellte inzwischen wieder den Betrieb ein.

Auch wenn sich der RH mit allen Privatuniversitäten beschäftigte, geht es quantitativ i.e.L. um die Studienrichtung Medizin:

… zeigt die nachstehende Abbildung, dass im Wintersemester 2017/18 der anteilsmäßig größte Teil der Studierenden ihr Hauptstudium im Fachbereich Medizin belegte (28 % bzw. 3.527 Personen).

Der RH sah die stärkere Rolle der Privatuniversitäten in den medizinischen und künstlerischen Fachbereichen u.a. im Zusammenhang mit den Zugangsregelungen an den öffentlichen Universitäten.

Klarer kann man es nicht ausdrücken …

Einerseits zahlen die Zeche die Studierenden:

Privatuniversitäten konnten Studiengebühren einheben, die zwischen
3,4 % und 96,4 % der Finanzierungsquellen der jeweiligen Institution ausmachten
.

Aber auch wenn vordergründig die Kosten einer akademischen Ausbildung nun auf die Studierenden abwälzt wurden, zahlt auch die öffentliche Hand (Akkreditierungsbehörde, Lehrende aus den Krankenhausträgern,…) kräftig drauf:

Die Finanzierung der AQ Austria erfolgte durch Bundesmittel und eigene Erlöse, etwa aus Qualitätssicherungsverfahren oder Beratungsprojekten. Die Bundesmittel steigen von 1,52 Mio. EUR im Jahr 2014 um rd. 17 % auf 1,79 Mio. EUR im Jahr 2017. Im gleichen Zeitraum gingen die eigenen Erlöse um rd. 39 % zurück. Der Anteil der Bundesmittel an den Umsatzerlösen stieg in diesem Zeitraum von rd. 58 % auf rd. 73 %.

Für Privatuniversitäten galt ein gesetzlich festgelegtes Finanzierungsverbot des Bundes. Im Rahmen der Gebarungsüberprüfung zeigte sich jedoch, dass der Privatuniversitäten–Sektor umfangreiche öffentliche Mittel erhielt. Deren Höhe war weder aus den Jahresabschlüssen noch aus den Jahresberichten oder aus den Statistikdaten der Privatuniversitäten vollumfänglich ersichtlich.
Von den zwölf im Jahr 2016 akkreditierten Privatuniversitäten waren auf Basis der Einnahmen drei überwiegend öffentlich finanziert.
Der Begriff „privat“ spiegelte bei einzelnen Privatuniversitäten die tatsächlichen Gegebenheiten nicht wider.

Das Ministerium kaufte bei der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Medizin–Studienplätze ein, um dem Ärztemangel entgegenzutreten. Konkret vereinbarte es die Finanzierung von jeweils 25 Studienplätzen in den Jahren 2018 bis 2020. Die Kostenschätzung in Höhe von insgesamt 15 Mio. EUR war nach objektiven Kriterien nicht nachvollziehbar. Der Ausschluss anderer Privatuniversitäten vom Vergabeverfahren war nicht sachgerecht und widersprach dem Sinn des Vergaberechts. Das Ministerium führte auch keine Verhandlungen mit öffentlichen Universitäten über eine Erhöhung von deren Kapazitäten.

Naturgemäß bedienen sich viele medizinische Privatunis (Karl-Landsteiner, Sigmund Freud Universität, …) mangels eigener Lehrer am Personal von öffentlichen Krankenhausträgern, als ob sich die vorher dort fadisiert hätten oder sie seither entsprechend vermehr worden wären:

So verfüge die Karl Landsteiner Privatuniversität gemessen am universitären Standard über keinen ausreichenden Bestand an wissenschaflichem Stammpersonal. Insbesondere bestünden in den humanmedizinischen Studiengängen für die Privatuniversität keine Durchgriffsmöglichkeiten gegenüber dem von der NÖ Landeskliniken–Holding überlassenen Personal im Bereich Lehre und Forschung.

Verluste deckt aber erneut die öffentliche Hand:

Den Großteil der Einnahmen plante der Antragsteller aus Studienbeiträgen zu generieren. Für die Abdeckung anfallender Verluste stand eine Förderzusage des Landes Niederösterreich von bis zu 3,5 Mio. EUR pro Jahr zur Verfügung.

Im Zusammenhang mit der Finanzierung von Privatuniversitäten durch vom Bund verschiedene öffentliche Geldgeber verwies der RH auf seine im Bericht „Österreichischer Hochschulraum“ (Reihe Bund 2017/54, TZ 10) getätigten Prüfungsfeststellungen, dass wesentliche Teile des Privatuniversitäten–Sektors mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden, was insbesondere vor dem Hintergrund bedeutsam war, als dem Ministerium bei Privatuniversitäten keine Steuerungsmöglichkeit zukam
bzw. keine zentrale Koordinaton zwischen den einzelnen öfentlichen Geldgebern gegeben war.

Von Qualitätssicherung, wer sich da Universität nennen durfte, ist keine Rede:

Die Zulassung … erfolgte zunächst durch einen Akkreditierungsrat, seit 2012 durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria). Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung verfügte über einen Genehmigungsvorbehalt aufgrund natonaler bildungspolitscher Interessen. Was unter „natonalen bildungspolitschen Interessen“ genau zu verstehen ist, war in keinem strategischen Dokument des Ministeriums näher konkretisiert.

Die Zulassung erfolgte auf Basis einer Privatuniversitäten–Akkrediterungsverordnung. Im Rahmen der Begutachtungen befasste die AQ Austria nur einen eingeschränkten Adressatenkreis. Beispielsweise war der Verfassungsdienst des Bundes nicht eingebunden, der die Vereinbarkeit von Gesetzes– und Verordnungsentwürfen mit dem Verfassungsrecht zu beurteilen hat.

Auf gesetzlicher Ebene waren die Voraussetzungen für den Betrieb einer Privatuniversität wenig determiniert. … Die jüngste Verordnung aus dem Jahr 2019 war in Teilbereichen jedoch noch weniger konkret als die vorherigen Verordnungen. Die AQ Austria hatte so einen großen Entscheidungsspielraum.

Der RH hielt fest, dass statistische Daten der Privatuniversitäten u.a. über Studierende und über das Personal im Vergleich zu den anderen Hochschulsektoren in geringerer Tiefe und Aussagekraft verfügbar waren. Dadurch waren Vergleiche mit den öffentlichen Universitäten nur eingeschränkt möglich.

Der RH empfahl .. , zur Wahrung der Unbefangenheit der Gutachterinnen
und Gutachter eine Abkühlphase für allfällige zukünftige Tätigkeiten der betreffenden Gutachterinnen und Gutachter an der antragstellenden Privatuniversität vorzusehen, um einen Anreiz für ein allenfalls ungerechtfertigt positives Gutachten von vornherein auszuschließen.

Am Ende des Berichtes finden sich die Eigentumsverhältnisse der einzelnen Privatuniversitäten, wo die Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften heraus sticht. Dabei handelt es sich bekanntlich um eine „reine Metastase“ anderer öffentlich finanzierter Träger:

Die Eigentümergesellschaft gehört der Medizinischen Universität Wien, der Technischen Universität Wien, dem Land Niederösterreich und der „EBG MedAustron GmbH“ zu je 25 %. Letztere gehört zu 100 % der „NÖ Immobilien Holding GmbH“, diese wiederum zu 100 % der „NÖ Landes–Beteiligungsholding GmbH“. Mit anderen Worten bietet die Meduni Wien den 90% aller Bewerber, denen sie mittels Mediziner-Aufnahmetest einen Studienplatz in Wien verweigert, gleich eine Alternative im Speckgürtel, falls es sich die leisten können.

Halten wir also für den Bereich der Mediziner-Ausbildung fest:

Die öffentliche Hand begrenzt die Zahl der öffentlichen Studienplätze um gleichzeitig angeblich Privatuniversitäten zu finanzieren, in dem sich Studierende zu inzwischen fast US-amerikanischen Preisen ein Studium finanzieren können, mit dem sie dann, wie auch die Absolventen an den öffentlichen Unis (siehe Drop–out–Anteil der Absolventinnen und Absolventen im RH Bericht) zu über einem Drittel nicht dem Gesundheitssystem zur Verfügung stehen …

Sowas muss man einmal (Hochul- und Gesundheits-) politisch schaffen!

Dafür finanziert die öffentliche Hand eine defizitär und mit hinterfragbarer Qualität arbeitende Akkreditierungsbehörde, die auf den offenbar in Österreich besonders grassierenden Wildwuchs der Privatunis keinen wirklichen Einfluss hat und stellt (in Form der öffentlichen Krankenhausträger) das Lehrpersonal.

Mit Ausnahme der Salzburger Paracelsus-Universität, haben die übrigen Einrichtungen auch keine nennenswerten Forschungsergebnisse, so dass Studierende im besten Fall von Praktikern, keinesfalls aber mehr von Forschenden unterrichtet werden.

Und dann frägt man sich wieder einmal, wenn öffentliche Hand, Studierende und Gesundheitssystem an dem System verlieren, wer ist da der Gewinner?


Warum die KH Nord Untersuchungskommission vermutlich wenig bringt

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Ist mal wieder typisch Wienerisch. Schon vorher zu wissen, dass eh alles wieder nix bringen wird und zum Spritzwein greifen.
Sie hätten angesichts der heutigen Überschrift jedes Recht die Lektüre dieses Beitrags angewidert abzubrechen, jedoch geben Sie mir eine Chance und reden wir in einem Jahr weiter …

Wie die Linksammlung am Ende beweist, habe ich mir über das „Leuchturmprojekt der Wiener Krankenhausreform“ schon mehrfach Gedanken gemacht und diese will ich nicht wiederholen, heute geht es um einen anderen Aspekt:
Bisherige Rechnungshofberichte und die medialen Kommentare in den letzten Monaten scheinen sich einig, dass die Erklärung für Verzögerungen und Preissteigerungen beim Krankenanstaltenverbund lag, weil er sich ein zu großes Projekt selbst zugetraut hat. 

So ganz falsch ist das zwar nicht, aber auch sehr bequem, weil die beteiligten Gesundheitsstadträtinnen Brauner, Wehsely und Frauenberger politisch und die Generaldirektoren des KAV Marhold und Janßen längst operativ abgetaucht sind und der erste Zeuge der vom U-Auschuss vorgeladen wird, Wetzlinger , bis vor kurzem nichts mit der Sache zu tun hatte.

Natürlich beweisen auch die zahllosen Berater, die im KAV ein und (mit satten Honoroaren wieder) aus gingen, dass man wenig Vertrauen in die eigene Kompetenz und offenbar gar kein Vertrauen in sein eigenes Personal hatte. Auch das wird der U-Ausschuss erneut feststellen, aber damit vielleicht Wesentliches übersehen.

Ich bin aber höchst pessimistisch, dass der rot-grüne U-Ausschuss dort ansetzen wird, wo meiner Meinung nach das eigentliche Übel dieses und vieler anderen Projekts lag:
Der unbedingte Wille mit ganz bestimmten Anbietern (Firmen, Freunden, …) ins Geschäft kommen zu wollen!

Wer nur die Durchführung des Projekts untersucht, der wird natürlich zahllose Fehlentscheidungen und absurde Einzelentscheidungen (Energetiker) zu Tage fördern und mit der Frage konfrontiert sein, ob denn da alle Beteiligten zu viel vom erwähnten Spritzwein hatten. Völlig unklar bliebe aber, weshalb dieser Krankenanstaltenverbund (damals noch in Form einer Magistratsabteilung!) vor gar nicht so langer Zeit ein anderes Wiener Spital innerhalb des Termin- und Kostenplans fertigstellen konnte, wenn die Leute jetzt so unfähig agieren.
Diese Projekt ruhte damals übrigens auf viel weniger entscheidungsberechtigten Schultern als das KH Nord heute!
Wie können aber die Verantwortlichen, überwiegend Beamte der Stadt Wien und einige Bundesbeamte in Form der späteren leitendend Ärzte, die auch manch andere Großprojekte relativ problemlos durchziehen konnten, plötzlich jede Kompetenz verlieren und sich
beim Bau des KH Nord mehr am  Skylink als am Donauspital orientieren?

Wenn sich der U-Ausschuss nicht auch mit dieser Frage beschäftigt und (so wie der RH) die Vorgeschichte des KH Nord vor dem ersten Spatenstich ausspart, dann wird er erwartungsgemäß nur wieder zu den bisherigen und für alle bequemen Schlüssen kommen: Selbstüberschätzung

Vergleiche: Eine Baustelle und kein Ende in Sicht
Warum sucht eine Stadt im Mai 2006 für ein öffentliches Spital einen privaten Partner,
der sowohl Grundstück als auch das Geld und den eigenen Generalunternehmer (PPP) beistellen soll?
Worin lag der Sinn zuerst klein und mehrstufig dann (auf Wunsch Wehselys im Jänner 2007) groß zu bauen?
Welche Rochaden gab es und warum, bis ein Jahr später im Bieterkonsortium PORR, Vamed und SIEMENS vereint waren, und wie findet sich ein Bieterkonsortium ehe man noch den Architekturwettbewerb (April bis Dezember 2008) fertig und ehe man offiziell ein Grundstück dafür hatte?
Hat dann doch die Stadt Wien das Grundstück selbst gekauft, zerbricht plötzlich das Bieterkonsortium und der KAV will ohne das Konsortium in Eigenverantwortung bauen. (OK manche erklären das in anderer Reihenfolge mit einem EU Kredit, aber man wird ja sehen …)
Trotz allem sind sowohl die PORR  als auch die SIEMENS als Kontrahenden weiterhin massiv in das Projekt involviert geblieben und nach der VAMED wird in alter AKH Tradition immer wieder gerufen, um das Projekt KH Nord zum Laufen bringen.

Über den bisherigen Rest der Geschichte wird ohnehin seit Jahren viel geredet, nicht zuletzt seit Stadträtin Wehsely gerade zu der Firma Siemes wechselte, bei der Ihr Vater Hans (Jg. 1943) als Leiter des Beteiligungsmanagements bei Siemens AG Österreich. und im Aufsichtsrat tätig war. Daneben war er übrigens u.a. auch in der Arbeiterkammer Wien, bei den VEW (Vereinigte Edelstahlwerke), Böhler GmbH, Böhler Edelstahl G. & Co, bei der Österreichischen Post AG und der Baugesellschaft HABAU GmbH.

Ob sich so PPP-Projekte rechnen, mögen Wirtschafter entscheiden, aber dass die Vorgänge vor dem Spatenstich vielleicht mehr die nachfolgenden „Blödheiten“ erklärt, als eine reine Selbstüberschätzung der Verantwortlichen, schien bisher niemanden so im Detail interessiert zu haben.

Stellen Sie sich einen Ozeandampfer vor,
dessen stets neue Kapitäne gar nicht an Bord sind,
auf dessen Brücke stets neue Steuermänner/frauen geschickt werden,
dessen Kurs und Frachtgut man dauend ändert,
dem man einmal Rabat in diesem oder jenen Hafen verspricht,
der vor lauter Lotsen vor sich schon nicht mehr die Untiefen im Wasser sehen kann
und den man mit Selbstfindungsseminaren beschäftigt,
ob er denn überhaupt ein Ozeandampfer wäre.
Ja, und dann beantworten Sie die Frage, ob den die, die da dauern auf einem sich am Stand drehenden Schiff scheinbar planlos hin und her laufen, an dieser offenkundig ausweglosen Lage selbst schuld sind und an Selbstüberschätzung leiden.

Übrigens laufen grad die drei Wochen ab, die der neue Stadtrat dem KAV Management für einen Art Kassensturz und bindende Eröffnungstermine gegeben hat …..  nur mal so.

Links:
Just Bad Weibs um das KH Nord oder das Ende des Roten Konsenses?
Das wahre Problem am Esoterik Skandal im KH Nord
Weshalb sich niemand mehr über einen RH Bericht zum KH Nord aufregt
Nordlichter, weshalb der Stadt für Ärzte und Pflege kein Geld mehr bleibt
Wie man Skandale übersteht …
Hat der weiße Murl seine Schuldigkeit getan?

Written by medicus58

20. Juni 2018 at 17:56

Weshalb sich niemand mehr über einen RH Bericht zum KH Nord aufregt 

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Inzwischen regt ein RH Bericht über das KH Nord niemanden mehr auf. Die wenigen Zeitungskommentare meinten nur, dass die Vorwürfe ohnehin schon bekannt wären – als ob man sich über Vorwürfe und nicht die Beweisführung echauffieren sollte. 

Aus dem Rathaus kommt kaum Substantielles, als ob dort niemand mehr für irgendetwas Verantwortung tragen müsste, seit man die Stadträtin ausgetauscht hat, auch ihre Nachfolgerin austauschen will, den Parteivorsitzenden  in die Wüste geschickt hat und vereinzelte Stimmen warnen, eben diesen Nachfolger im Gemeinderat nicht zum Bürgermeister wählen zu wollen, wenn er, ja wenn er nicht spurt.

Ein Gemeinderat, der – ich wies schon wiederholt darauf hin – eigentlich das oberste Aufsichtsorgan des Wiener Krankenanstaltenverbundes wäre, regt sich nicht auf über das Führungsvakuum eines Konzerns, den er in eine Anstalt transformieren will, ohne noch klargestellt zu haben, was darunter zu verstehen ist.

Ein Gemeinderatvorsitzer der wenig mehr für Wien getan hat als das Donauinselfest zu erfinden, aber trotzdem nicht weichen will, um Platz zu machen für andere, die entweder in der Stadtregierung im Weg sind oder die Gewerkschaft auf den neuen Parteivorsitzenden eingeschworen haben, das ist nicht mehr als Futter für den Boulevard.

Wer soll sich denn betroffen fühlen für das Planungschaos einer Generaldirektion, deren Köpfe zuletzt häufiger gewechselt wurden als die Dienstkleider der Mitarbeiter.

Ja, der RH sah fehlende Ressourcen im KAV als wesentliche Ursache für Planungsfehler und Geldverluste beim Bau des KH Nord und das regt niemanden mehr auf, denn ab einer gewissen Größe des Systemversagens müsste man über das System an sich nachdenken – und das will man hierzulande besser nicht.

Skandale als Nervenkitzel für zwischendurch – jederzeit;

fundamentale Umwälzungen (früher nannte man sowas Revolution) – lieber nicht, wir spielen lieber nur die Reise nach Jerusalem. 

Nur werden die Sessel knapp für die Genossen.

Written by medicus58

10. Februar 2018 at 19:23

Veröffentlicht in Gesundheitssystem

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Wie man Skandale übersteht …

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Krone: Wiener Spitalskandal: Mit Finanztrick 30 Millionen Steuergeld versenkt
O
E24: Das Worst-Case-Szenario liegt bei knapp unter 1,4 Mrd. Euro 
Presse: In einem eilig einberufenen Hintergrundgespräch versuchte man noch, den Schaden einzugrenzen

und so weiter und so weiter. Die Opposition überschlägt sich gerade wieder

Bluemel /Korosec:  RotGrüne Beschönigungspolitik 
Gudenus: Größter Bauskandal aller Zeiten bahn sich an

weil wieder ein RH Rohbericht leakte.
Alle paar Stunden zitieren die, denen das Papier zugespielt wurden ein paar Passagen, um das Feuer weiter anzufachen,
in den PR-Abteilungen glühen die Köpfe, wie man den miesen Eindruck übertünchen könnte, die Euphorie über die Hybrid-OPs hat ja nicht so lange angehalten.

Nein, ich werde hier keine neuen Enthüllungen, keine Bassenagerüchte  streuen.
Ich möchte nur in meinen Erinnerungen wühlen, als ich so um 1980 als Medizinstudent nahezu lückenlos die zahllosen Berichte Alfred Worms zum AKH-Skandal verfolgte. Beweise über Beweise, Vermutungen über Vermutungen wurden über Jahre abgedruckt. Worm wurde mit Auszeichnungen bedacht und war von 1983 bis 1988 als „Quereinsteiger“ ÖVP Abgeordneter im Wiener Landtag. Die Untersuchungsrichterin
Helene Partik-Pablé des Verfahrens schwamm auf einer Sympathiewelle und zog danach für die FPÖ/BZÖ in den Nationalrat ein, um das „Saubermann-Image“ Jörg Haiders zu unterstreichen. Ja und wenn heute irgendwas vom ehemaligen Bundespräsidenten Kirchschläger noch im Gedächtnis ist, dann seine Bemerkung Bundespräsident zur Eröffnung der Welser Messe im August 1980 zum AKH Skandal, wo er eine „Trockenlegung der Sümpfe und sauren Wiesen“ forderte.
Der einzige mir noch namentlich bekannte Schuldige ist Adolf Winter.

Wenn man heute die Wikipedia nach dem AKH-Skandal durchsucht, wundert man sich, wie karg der entsprechende Eintrag ist: https://de.wikipedia.org/wiki/AKH-Skandal

Frägt man sich aber, was nach monatelangen, ja jahrelangen Recherchen, Untersuchungen und Vorverurteilungen geblieben ist, kommt man auf ein sehr dürres Ergebnis, das der Standard 2004 wie folgt zusammenfasste:

Im Mittelpunkt des so genannten AKH-Skandals stand der ehemalige technische Direktor der Allgemeinen Krankenhaus-Planungs- und Errichtungsgesellschaft (AKPE), Adolf Winter. In den Strudel der Affäre geriet auch der damalige Finanzminister und Vizekanzler Hannes Androsch. Er wurde Jahre später in Zusammenhang mit seinen Aussagen vor dem parlamentarischen AKH-Ausschuss von einem Wiener Gericht wegen Falschaussage verurteilt. Im September 1981 folgte der AKH-Prozess, das bis dahin größte Gerichtsverfahren in Österreichs Nachkriegsgeschichte mit 30.000 Seiten in 67 Aktenordnern, ebenso vielen Beilagenseiten, vier Sachverständigen und mehr als 100 geladenen Zeugen. Der Vorwurf gegen Winter und elf weitere Angeklagte (Anm.: darunter Manager von Siemens-Österreich, ITT sowie die Eigentümer des österreichischen Elektronikunternehmens Schrack) lautete auf gewerbsmäßigen Betrug, Untreue, verbotene Intervention, Beihilfe zu solchen Verbrechen und Verstöße nach dem Devisengesetz. Winter sollte für die Vergabe von Großaufträgen Provisionen unter Mithilfe oder zumindest Mitwissen seiner Mitangeklagten kassiert haben. Das Urteil wurde am 27. November 1981 gesprochen.
Alle zwölf Angeklagten wurden schuldig erkannt, allein Winter hatte 30 Millionen Schilling (2,18 Mio. Euro) Schmiergelder kassiert. Er erhielt neun Jahre Freiheitsstrafe. Seine Mitangeklagten bekamen von einem Jahr bedingt bis zu fünf Jahren und 350 Tagen unbedingt. Winter und acht weitere Verurteilte gingen in die Berufung: Der Hauptangeklagte bekam schließlich acht statt neun Jahre wegen Geschenkannahme statt Untreue. Auch weitere Strafen wurden herabgesetzt. Zwei Verfahren wurden sogar an die erste Instanz zurückverwiesen. 

Am 27. November könnten wir den 36. Jahrestag des  Prozessendes feiern.
Die fehlenden Millionen wurden nie mehr gefunden,
Adolf Winter war angeblich mittellos (ich erinnere mich nur an eine Tante, die angeblich Geld hatte, finde aber keine Belege mehr dafür).
Insgesamt konnten Winter 30 Millionen Schilling an Schmiergeldern nachgewiesen werden,
aber das AKH kostete statt der 1955 projektierten 1 Milliarde OS letztendlich 45 Milliarden OS!

Ja, eine Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gab es auch: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XV/I/I_00670/imfname_280202.pdf
unter der Führung Norbert Stegers, wobei nur jeweils ein Minderheitenbericht, aber kein gemeinsames Urteil gefasst werden konnte.

2012 bestand Hannes Androsch in einem Leserbrief an die Presse, den er als Reaktion zu Alles schon da gewesen: Eine kleine Korruptionsgeschichte verfasste, dass der AKH Skandal ausschließlich ein Skandal unter Managern war und weder er noch sonst ein Politiker involviert waren.

Im Gegensatz dazu kommt eine Analyse (Study on Curruption within the Public Sector in the Member States of the EU) aus 2007 über Österreich – auch unter Bezugnahme auf den AKH Skandal – zum Schluss:
Eine weiter mögliche Ursache der Korruption dürfte auch das Parteiensystem und seinen Verbindungen mit anderen Substystemen sein, sowie die, durch die geringe Größe bedingte fehlende Rollentrennung und Nahebeziehungen innerhalb der Gesellschaft.
Korruption ist besonders weit verbreitet im Bereich von Politik und Administration.

Wäre ich Beteiligter am KH Nord Skandal würde ich mich nur fürchten, wenn ich Manager der zweiten Reihe einer der beteiligten Firmen wäre, sonst würde ich gut schlafen.

 

Vergleiche auch: https://www.jku.at/gespol/content/e103159/e299940/e210723/KOR_korruption_und_politik_lva_endbericht_ger.pdf

Written by medicus58

22. November 2017 at 18:01

Skandale verstecken sich hinter ihren Nachfolgern: RH Bericht Wien

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Blöd für die Stadt Wien, dass das mühevoll eingefädelte „Bleiben bis zur nächsten Nationalratswahl“ durch die innenpolitischen Ereignisse im wahrsten Sinn des Wortes kürzer ausfällt, als es sich Bürgermeister Häupl wohl erhoffte,
jedenfalls ist die Veröffentlichung des Rechnungshofberichtes über den KAV medial auf die hintersten Plätze verwiesen worden. In einer ersten Stellungnahme glaubt sich auch der KAV mit Verweis auf den bereits erfolgten Abgang des Generaldirektor und natürlich schon längst eingeleiteter Reformen der Kritik entheben zu können. Wer sich die 134 Seiten des Originals nicht selbst durchlesen möchte, für den habe ich mir erlaubt einige mir persönlich relevant erscheinender Passagen hier hervorzuheben:

Beim KAV handelte es sich innerhalb der Wiener Stadtverwaltung mit rd. 27.000 von insgesamt rd. 58.000 Bediensteten (in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)) zum Stichtag 31. Dezember 2015 um die bei weitem größte Dienststelle; auch österreichweit war die Stadt Wien mit dem KAV die größte Arbeitgeberin im Gesundheits– und Pflegebereich. In der Generaldirektion des KAV selbst waren im Jahr 2015 rd. 280 VZÄ beschäftigt.

Als strategische Vorgabe für den KAV war u.a. das aus 2011 stammende Spitalskonzept 2030 relevant; das auch mit diesem verfolgte Ziel einer erhöhten Eigenständigkeit des KAV stand im Spannungsverhältnis zur Unternehmungs–Eigenschaft des KAV.

Von den für 2013 bis 2017 festgelegten 42 Zielen waren nur fünf an eine konkrete zeitliche Vorgabe gebunden. Selbst davon war bisher nur eines vollständig umgesetzt. Die Gründe für die Nichterreichung der Ziele bzw. für die notwendig gewordene Fristverlängerung waren nicht nachvollziehbar; die Nichterreichung der Ziele hatte keine nachvollziehbaren Konsequenzen.

Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten waren so ausgestaltet, dass der – mit dem Generaldirektor monokratisch organisierte – KAV in wesentlichen Bereichen einer regulären Geschäfts– und Betriebsführung (z.B. Personal, Finanzen) unselbstständig war.

Das Aufsichtsgremium war zwar einem gesellschaftsrechtlichen Aufsichtsrat nachgebildet, hatte jedoch nicht die entsprechenden Kompetenzen, wie etwa für Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung.

Die für die Geschäfts– und Betriebsführung einer so großen und komplexen Organisation im Gesundheitsbereich unerlässlichen organisationsweiten Management– und Steuerungsinstrumente (Risikomanagement, Internes Kontrollsystem, Projekt– und Prozessmanagement, Beschaffungscontrolling etc.) waren nicht oder nicht in ausreichendem Maße implementiert

Aufgrund des fehlenden Gesamtkonzepts war auch für die weitreichendste Änderung – die Einführung eines Vorstandskein inhaltlicher und strategischer Kontext gegeben.

Bei der Zusammenführung jener Organisationseinheiten, die nunmehr den Vorstandsbereich HCM bilden, waren die vormaligen Führungskräfte und deren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter mehr als ein halbes Jahr keinen Programmbereichen bzw. Themen zugeordnet.

Da der KAV eine Unternehmung im Sinne des § 71 Wiener Stadtverfassung war, bestand keine rechtliche Grundlage für eine Geschäftsführung durch ein Kollegialorgan. Trotz eines – im Vergleich zu den Mitgliedern des Vorstands bzw. der Geschäftsführung von als Kapitalgesellschaften eingerichteten Unternehmen des Bundes – geringeren Maßes an Verantwortung lagen die Gehälter der Vorstandsmitglieder des KAV jedoch deutlich über dem branchenübergreifenden Durchschnittswert von Kapitalgesellschaften mit Bundesbeteiligung.

Der Generaldirektor erließ weder nach der Änderung der Geschäftsordnung 2013 noch nach der Änderung 2015 eine entsprechend angepasste, neue Geschäftseinteilung. Dies hatte unter anderem zur Folge, dass die Zuständigkeiten der neuen Vorstandsbereiche, wie SSC Betrieb, SSC Einkauf oder HCM, nicht verbindlich geregelt waren. Erst Ende Februar 2016 erging schließlich eine neue Geschäftseinteilung.

Das von der Stadträtin eingerichtete Aufsichtsgremium beschäftigte sich – trotz seines Auftrags, die Umsetzung der strategischen Ziele zu kontrollieren – nicht mit einem unternehmensweiten Risikomanagement im KAV; die Stadträtin forderte dies auch nicht nachvollziehbar ein.

Entgegen den Vorgaben in den Bezug habenden Erlässen fasste das Aufsichtsgremium nur in Einzelfällen inhaltliche Beschlüsse; in diesen Fällen war häufig nicht erkennbar, ob diese einstimmig oder mehrheitlich zustande kamen.

Hinsichtlich der Vorgangsweise hielt der RH kritisch fest, dass erst der Erlass vom Jänner 2014 eindeutig regelte, worüber und in welcher Form das Aufsichtsgremium tätig werden sollte. Weiters bemängelte der RH, dass der Erlass sowie die Geschäftsordnung für die Generaldirektion des KAV hinsichtlich eines Aufgabenbereichs (Interne Revision) des Aufsichtsgremiums vom Statut abwichen.

Der RH empfahl daher der Stadt Wien, auf die Einhaltung der Pflichten des Vorstands hinzuwirken, um in weiterer Folge eine effiziente, nachhaltige und den rechtlichen Grundlagen entsprechende Überwachungs– und Steuerungstätigkeit des Aufsichtsgremiums sicherzustellen.

Ein KAV–weites IKS (Internes KontrollSystem) fehlte nach wie vor. Dies, obwohl der KAV u.a. seit einem Erlass des Magistratsdirektors aus 2004 verpflichtet war, ein IKS einzuführen und seit Juni 2015 ein IKS–Konzept vorlag.

Das im KAV vorhandene Projektmanagement–Wissen wurde nicht organisationsweit gebündelt (z.B. Projektcontrolling); statt hausinternen Expertinnen und Experten wurden externe Beraterinnen bzw. Berater herangezogen, obwohl hohe Projektmanagement–Kompetenz im KAV bestand. Die im Jahr 2011 in der Generaldirektion eingerichtete Stabsstelle „Multiprojektkoordination“ (MPK) war für die Abwicklung der Projekte im Rahmen des Spitalskonzepts 2030 zuständig. Bei den MPK–Projekten fehlten wesentliche Teile eines Projektportfoliomanagements (z.B. gesamthafte Kapazitätsplanung über alle Projekte oder Projektrisikomanagement); auch das MPK–Projektcontrolling war unzureichend. Nicht klar war, wer im KAV für die Projektorganisation für große Bauprojekte zuständig war.

Im KAV bestand keine umfassende zentrale Übersicht über alle Rahmenvereinbarungen und –verträge; jene Vereinbarungen und Verträge, die von den Krankenanstalten abgeschlossen wurden, waren der Generaldirektion oft gar nicht bekannt.

Seit Jahren bestanden innerhalb des KAV parallel zwei verschiedene Versionen eines Enterprise–Resource–Planning–Systems (Software, die sämtliche in einem Unternehmen ablaufenden Geschäftsprozesse unterstützt), was zusätzlicher Abstimmungen und Schnittstellen bedurfte. Auswertungen und Budgets waren dadurch nicht KAV–weit allgemein vergleichbar. Zur Unterstützung bei der Zusammenführung der beiden Versionen beauftragte der Vorstand ein externes Beratungsunternehmen. Diesem Auftrag lag ein Beratungsvertrag zugrunde, dessen Leistungsgegenstand so allgemein formuliert war, dass allein 2015 (Laufzeit des Vertrags bis 2017) Leistungen für mehr als 2,2 Mio. EUR für unterschiedliche (Groß)Projekte abgerufen wurden.

Bis zum Jahr 2014 (Budget 2015) erstreckte sich die Planung im KAV über die Monate Mai bis August. Danach forderte die Stadt Wien zusätzlich die Mehrjahresplanung per Mai ein. Durch den vorverlegten Abgabetermin war der KAV gezwungen, bereits im Jänner mit der Budgetierung zu beginnen. Aufgrund der Verlängerung des Planungsprozesses um rund vier Monate mussten die Planwerte oftmals verifiziert und überarbeitet werden, was erhebliche Personalkapazitäten band.

Eine langfristige Strategie des KAV für den Vorstandsbereich Personal war für den RH nicht ersichtlich, zumal im KAV nur Personalverwaltung stattfand und wesentliche Elemente eines Personalmanagements zur Zeit der Gebarungsüberprüfung fehlten.

Die Leitung des Vorstandsbereichs Personal wäre ehestens dauerhaft mit einer dafür qualifizierten Person zu besetzen.

Hinsichtlich der Personalführung erhöhten in manchen Fällen unstrukturiertes Vorgehen des Vorstands und über einen langen Zeitraum unvollendete Konzepte laut Ergebnissen von Mitarbeiterbefragungen die Unsicherheit sowie Unzufriedenheit der Belegschaft. In der Generaldirektion fanden Mitarbeiterorientierungsgespräche nicht überall und regelmäßig statt.
Personalauswertungen wurden im Wesentlichen von einem einzigen Mitarbeiter erledigt. Der Magistrat stellte der Generaldirektion Personaldaten nur sehr eingeschränkt zur Verfügung.

Seit dem Jahr 2012 verdreifachten sich die Gesamtkosten für externe Beratungsleistungen nahezu (2015: 16,98 Mio. EUR). Insgesamt gab der KAV im Zeitraum 2012 bis 2015 48,23 Mio. EUR für externe Beratungsleistungen aus, davon die Generaldirektion 37,25 Mio. EUR. Dies vor dem Hintergrund, dass vor der Beauftragung von externen Beratungsleistungen keine nachvollziehbaren Kosten– Nutzen–Analysen durchgeführt wurden.

Leistungen, die Dienststellen des Magistrats für den KAV erbrachten, mussten daher finanziell abgegolten werden. Dies betraf bspw. die von der Magistratsabteilung 6 für die Krankenanstalten des KAV erbrachten Buchhaltungsdienstleistungen.

Dem Gemeinderat waren als oberstes Organ der Stadt Wien gegenüber dem KAV wesentliche (Aufsichts–)Befugnisse vorbehalten.

Im letzten entsprechenden Erlass hatte der Magistratsdirektor die Befugnisse des ehemaligen Generaldirektors aber dahingehend erweitert, dass einzelne Dienstpostenumwandlungen innerhalb aller Berufsgruppen der Unternehmung möglich waren, sofern sich der Gesamtrahmen des Dienstpostenplans nicht änderte und das Ausmaß der Änderungen 3 % der Gesamtanzahl der systemisierten Dienstposten des KAV nicht überschritt. Dieser Erlass stammte jedoch aus dem Jahr 2005 und war mittlerweile außer Kraft. Seither traf der Magistratsdirektor entsprechende Festlegungen nicht in Erlassform, sondern zweimal per Schreiben (2010 und 2013/2014) an den Generaldirektor des KAV; er erweiterte darin die Möglichkeiten der selbstständigen Wahrnehmung der Personalangelegenheiten durch den Generaldirektor neuerlich. So lag die Grenze für das Ausmaß der Änderungen der Gesamtanzahl der systemisierten Dienstposten des KAV nunmehr bei 5 %. Änderungen, die über diese vom Magistratsdirektor festgelegten Ermächtigungen hinausgingen, oblagen weiterhin den zuständigen Dienststellen des Magistrats.

Nachvollziehbare Erläuterungen darüber, wie durch die Neuerungen im Statut eine größere Eigenständigkeit des KAV erreicht werden sollte, fehlten auch in den Materialien zum Gemeinderatsbeschluss.

Im Jahr 2013 änderten der damalige Generaldirektor, dessen Stellvertreter und der Direktor für Infrastruktur und Organisationsentwicklung in Absprache mit der Stadträtin die Aufbauorganisation der Generaldirektion – insbesondere durch Einführung eines Vorstands – grundlegend. Der damit eingeleitete Umstrukturierungsprozess dauerte an und wurde 2015 unter dem neuen Generaldirektor mit einer abermals geänderten Geschäftsordnung fortgesetzt. So wurde im Jahr 2015 die Zuständigkeit für die drei Vorstandsbereiche erneut geändert oder der gerade erst eingeführte Unternehmenszweig Support wieder aufgelöst.

Der RH empfahl daher dem KAV, in Zukunft zusammenzuführende Bereiche erst dann aufzulösen, wenn Aufbau und Rollenverteilung in der neuen Struktur bereits feststehen.

Laut Geschäftsordnung sollte der Vorstand in Verwirklichung diverser Zielvorgaben die Geschäfte der Unternehmung führen, obwohl er kein Organ im Sinne des Statuts des KAV war.

Der RH stellte kritisch fest, dass der Generaldirektor seine Zuständigkeit für sämtliche Schlüsselbereiche der Betriebs– und Geschäftsführung an die anderen Vorstandsmitglieder delegiert hatte, ohne im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz mit den anderen Vorstandsmitgliedern Zielvorgaben zu vereinbaren.

Jede Abteilung entwickelte dabei ihre eigenen Standards (Handbücher, Formulare und Prozesse). Es existierten wenige Schnittstellen zwischen den Projektmanagement–Teams. Das Projektcontrolling war je nach Bereich unterschiedlich aufgesetzt.

Der Vorstand präsentierte im Februar 2016 auf Führungsebene sein theoretisches Modell für ein „Transformationsprogramm“; dabei handelte es sich um ein umfangreiches Umsetzungsprojekt zum Spitalskonzept, das aus Teilprojekten bestehen soll und an dem neben Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern von verschiedenen Abteilungen auch externe Beraterinnen bzw. Berater mitarbeiten sollen. Dieses Programm war aber zur Zeit der Gebarungsüberprüfung noch nicht gestartet; aus der vorgelegten Präsentation ging nicht hervor, ob die Stabsstelle „Asset–Management Spitalskonzept“ dabei eine Rolle spielen sollte.

Je nachdem, in welchem Bereich (z.B. Einkauf, Instandhaltungen, IT) solche Vereinbarungen/Verträge abgeschlossen wurden, erfolgte die Erfassung unterschiedlich, zum Teil auf einer Datenplattform, in unterschiedlichen Excel–Listen etc.

Der RH kritisierte, dass der KAV trotz der Größe seiner Organisation über kein aussagefähiges betriebswirtschaftliches und medizinisches Controlling verfügte. 

Der RH hielt kritisch fest, dass die Erledigung der Buchhaltung durch die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der MA 6 mit Reibungsverlusten belastet war.

Die Mehrjahresplanung bestand zum Großteil aus verbalen Beschreibungen und enthielt nur zwei Zahlentabellen („Finanzübersicht inkl. Maßnahmen“ und „Investitionen netto“) ohne konkretere Details.

Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten an sehr vielen Gremien bzw. Arbeitsgruppen und Jours fixes teilzunehmen.

Durch die Einbettung des KAV in den Magistrat der Stadt Wien ergab sich für die Unternehmung – mit seinem sehr personalintensiven Kerngeschäft – eine besondere Konstellation im Personalbereich. Der Magistrat der Stadt Wien hatte die Personalhoheit über die Bediensteten; eine enge Zusammenarbeit mit der Magistratsabteilung 2 (MA 2), Personalservice, und der Hauptgruppe II der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (HG II), war notwendig und führte mitunter dazu, dass sich die Umsetzung einiger Projekte oder Umorganisationsmaßnahmen verkomplizierte bzw. verzögerte.

Weiters teilte die Stadt Wien mit, dass der häufige Wechsel in den Führungsebenen in der Generaldirektion der letzten Jahre, aber auch die laufenden Änderungen struktureller und personeller Art, es erschwert hätten, das Mitarbeiterorientierungsgespräch in der Generaldirektion flächendeckend und regelmäßig mindestens einmal in zwei Jahren anzuwenden.

Es konnten z.B. weder Wechsel von Personen innerhalb einer Dienststelle noch Zu– und Abgänge im Personalstand automatisch nachvollzogen werden. Auch war nicht eruierbar, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Dienststellen richtig administriert wurden (z.B. richtige Zuordnung zur Kostenstelle).

Wie die Tabelle zeigt, war insgesamt rd. ein Sechstel der gesamten Beratungskosten (rd. 6,18 Mio. EUR) weder einem Projekt noch einem Auftrag zugeordnet. Während dies 2012 noch rd. 62 % der Beratungskosten betraf, betrug dieser Anteil 2015 rd. 4 %; rd. 87 % waren nunmehr sowohl einem Projekt als auch einem Auftrag zugeordnet.

Der KAV vergab Anwaltsleistungen überwiegend im Wege von Direktvergaben; gemäß Bundesvergabegesetz 2006 war eine Direktvergabe nur zulässig, wenn der geschätzte Auftragswert 100.000 EUR nicht erreichte. Anhand beispielhaft ausgewählter Fälle stellte der RH Folgendes fest: – Vergleichsangebote für Anwaltsleistungen mit einem geschätzten Auftragswert unter 100.000 EUR waren in den Verfahrensunterlagen nicht dokumentiert. – In einigen Fällen wurde jeweils ein Anwalt mit offensichtlich zusammengehö- renden Beratungsleistungen im Sinne des Bundesvergabegesetzes 2006 einzeln beauftragt und der jeweilige geschätzte Auftragswert unter 100.000 EUR angesetzt. Eine nachvollziehbare Begründung für die Einzelbeauftragungen fehlte in den Verfahrensunterlagen jedoch.

Weiters wiederholte die Stadt Wien, dass die Empfehlungen des RH zur eigenen Rechtspersönlichkeit des KAV aktuell im Rahmen des Projekts „Wien Neu denken“ behandelt würden

Irgendwie kommt man da zum Schluss, dass die Probleme mit dem Abgang des Generaldirektors kaum gelöst sind, dazu sind m.E. die Kritikpunkte an Gemeinderat, Magistrat, Aufsichtsgremium und internen Strukturen und Vorgängen (insbesondere die Sache mit dem Bundesvergabegesetz) doch zu weitreichend, von der politischen Verantwortung der Stadträtin einmal ganz zu schweigen …
Es steht aber zu befürchten, dass das alles vom bundes- und landespolitischen Bäumchen-wechsle-dich-Spiel zugedeckt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

Written by medicus58

15. Mai 2017 at 18:52

Der KAV beschäftigt die falschen Berater

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Aus Wahnhafte Auslastungsmaximierung aus Gunter Duecks schwarmdumm, in der an Hand einer vereinfachten „Warteschlangenformel“ dargelegt wird, dass für das Beispiel eines Kassenschalters eine Auslastung von 80% des dort arbeitenden Personals die höchste Effizienz und Kundenzufriedenheit ergibt und jede weitere Steigerung zur Dekompensation führen muss.

Sie verstehen das Ganze in seiner vollen Tragweite sicher noch viel besser, wenn wir uns die ganze Problematik noch einmal in einer Notfallambulanz in einer Klinik vorstellen. Früher war kaum etwas zu tun, und der Notarzt vom Dienst konnte in der Nacht meist noch etwas schlafen. Das war dem Krankenhausmanagement zu teuer, sie legten Notambulanzen verschiedener Krankenhäuser zusammen und konnten nun als Erfolg eine bessere Auslastung des Notarztes von 85 Prozent vorweisen. Diese Zahl fanden sie immer noch nicht sehr gut, aber schon viel besser als die früheren 80 Prozent.

Früher, bei 60 Prozent Auslastung, wartete im Schnitt nur ein weiterer Notfall, heute sind es knapp 5!

(es folgt die Beschreibung der Folgen, da Warteschlangen überproportionale Zusatzlast und interne Reibung verursachen, das Chaos nährt das Chaos)

Es gibt Berufe, die besser eine nur geringe Auslastung haben sollten. Die Feuerwehr darf nicht einmal 60 Prozent Auslastung haben, weil ja dann im Schnitt ein brennendes Haus auf die Feuerwehr warten muss, während eines gerade gelöscht wird. Die Armee sollte lieber eine Nullauslastung feiern.

Manager müssen zwar keine Menschen vor dem Verbluten oder aus brenneden Häusern retten. Dennoch ist der Vergleich des Managements mit der feuerwehr oder einer Eingreiftruppe nicht falsch. Denn wenn es heißt: „Chef, es brennt!“, dann sollte der Chef in Bereitschaft stehen und sofort helfen. Das kann er aber nicht, wenn er seine Zeit total verplant hat, weil dann für Notfälle keine Zeit mehr ist.

Und jetzt lassen wir uns das vor dem Hintergrund der Millionen, die der KAV an externe Berater wie EHC gezahlt hat, auf der Zunge zergehen.
Die Berater, die die geniale Idee der 12,5h Diensträder hatten, die doch effizienter wären als die 25h Diensträder, weil sich bei letzteren die Dienstgeberin die inkludierten 5 Stunden Ruhezeit der Ärzte erspart und diese (fast) unterbrechungsfrei arbeiten können .
Oder wir schauen uns die aus gleicher Feder stammenden Master-Betriebsorganisation an, die die Ärzte aus möglichst allen Entscheidungsprozessen (Belagsmanagement, Ambulanzabläufe, …) herausnehmen, um sie zu 100% in jenen Prozessen einsetzen zu können, die man rechtlich nicht „billigeren“ Arbeitskräften umhängen kann.

Gunter Dueck ist studierter Mathematiker und Betriebswirt, sein Buch kostet in Österreich 25,70€, eine Empfehlung.

Grafik aus: http://blog.kvd.de/2015/07/09/was-eine-schlange-an-der-supermarktkasse-mit-ihrem-persoenlichen-arbeitspensum-zu-tun-hat-2/, wo Sie auch die Kurzfassung des erwähnten Buchkapitels aus Gunter Duecks schwarmdumm (So blöd sind wir nur gemeinsam) nachlesen können

Written by medicus58

24. März 2017 at 17:46

Selten liegt es daran, dass man es nicht besser wüsste

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Keine Diskussion ohne das Lamento, dass wir, die im Gesundheitssystem Tätigen endlich begreifen müssen, dass wir zu viel Geld verprassen.
Steigende Gesundheitskosten sind selbstverständlich durch die unstillbare Gier von Ärzten und Pharmaindustrie und die unverschämten Forderungen der Alten und Kranken verursacht.
Für einmal mehr, einmal weniger Geld bezahlen wir einmal mehr einmal weniger renommierte internationale und nationale Beraterfirmen um zu hinterfragen, ob wir denn 9 Gebietskrankenkassen und noch ein paar Berufskrankenkassen wirklich brauchen, dabei haben wir das notwendige Know how ohnehin längst im System!

Nix für ungut ihr Blogger oder Buch-schreibenden Gesundheitsökonomen, Ärzte und Journalisten, aber wer sich für die erschütternd klare Feststellung des Ist-Zustandes  und Lösungswege aus diesem Dilemma interessiert, bekommt dies seit Jahrzehnten für seine Steuergelder ohnehin geliefert.

Bundesminister, Industriellenvereinigung, Wirtschafts- und Ärztekammern verpulvern Unsummen für Teilerkenntnisse, die sich die hochbezahlten Berater, so wie Sie, liebe Leser, kostenlos aus dem Internet saugen könnten:
Schlagen Sie einfach nach bei den verschiedenen Rechnungshofberichten (egal ob es sich um den des Bundes oder die der Länder handelt) und es wird schlagartig klar, dass die Reduktion von ein paar Nachtdiensten, das Einmotten von zwei Gangbetten und das Verorten der paar verbliebenen Notärzte in die noch nicht funktionierenden Notaufnahmen NICHT DIE LÖSUNG FÜR DIE SCHEINBARE UNFINANZIERBARKEIT DES GESUNDHEITSSYSTEMS SIND!

Wenn Sie wissen wollen, wo die Marie“ versickert, die für die Gesundheitsversorgung der Marie von nebenan nicht mehr zur Verfügung steht, dann lesen Sie den aktuellen RH Bericht Mittelflüsse im Gesundheitswesen, schließlich haben Sie für die Erstellung mit Ihren Steuergeldern ohnehin bezahlt.
Dann fragen Sie den nächsten Gesundheitsexperten, der Ihnen über den Weg läuft und die nächste Einsparung am Kernprozess Patientenversorgung als alternativlos bezeichnet, ob der den Bericht gelesene hat! Und wenn er Ihnen erklärt, dass weniger Staat und mehr Privat die Lösung wäre, dann … (OK, das wäre Anstiftung zu einer Straftat).

Copyright: Die Grafik zu Beginn stammt aus dem RH Bericht

Written by medicus58

18. März 2017 at 14:50

Hat der weiße Murl seine Schuldigkeit getan?

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kh-nord

Noch ehe der Endbericht des Rechnungshofs vorliegt und noch ehe die neue Organisationsform des KAV gefunden wurde, gibt sich der Mann, der nun im KAV aufräumt …. https://medicus58.wordpress.com/2014/01/16/mann-ist-der-mann-gut-der-nun-im-kav-aufraumt/) mit 1.1.2017 (!) eine neue Geschäftsordnung.
Es mag auf den ersten Blick bezweifelt werden, dass GD Janßen das Schriftstück freiwillig herausgegeben hat.
In gewisser Weise bindet ihn die Neufassung zwar mehr an das Spitalskonzept 2030 seiner Stadträtin und schreibt ihm ein paar zusätzliche Aufgaben („integrierte Managementsysteme„) hinein, um der RH Kritik, er bekäme sein Salär für nix, da er alle Agenden an seine Vorstandskollegen abgetreten hätte, zu entkräften.

Angesichts all seiner Ausbildungen kann ihm kaum entgangen sein, dass ein zusätzlicher Absatz auf Seite 7 der neuen Geschäftsordnung geeignet ist seine Rolle als Opferlamm festzuschreiben:

Darüber hinaus obliegt dem Generaldirektor bzw. der Generaldirektorin die Bauherrenfunktion für das Programm Krankenhaus Nord.

Es könnte natürlich auch sein, dass sich der studierte Arbeits- und Organisationspsychologe auf diese Weise einen Job auf Lebenszeit sichern wollte, denn dass irgendjemand im Vollbesitz seiner geistigen und politischen Kräfte Janßens Job unter diesen Rahmenbedingungen anstrebt, nur um die Verantwortung für dieses Desaster (Krankenhaus Nord: Am teuersten Rohbau Wiens http://www.krone.at/wien/krankenhaus-nord-am-teuersten-rohbau-wiens-krone-vor-ort-story-539522) zu schultern, würde wundern.

Also entweder fällt Janßen hier dem Überlebenswillen seiner Stadträtin zum Opfer, oder sein Studienschwerpunkt Krisenmanagement an der  European Business School trägt Früchte ….

 

PS: Das Bild zeigt die vergleichbaren Stellen beider Dokumente, das bis zum Jahreswechsel gültige und das neue
PPS: Murl ist Wienerisch für den (schwarzen) Mohren

 

Written by medicus58

1. Januar 2017 at 23:05

KAV im Visier – Wiener Zeitung Online

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kav

KAV: Rechnungshof geißelt hohe Chef-Gagen 
http://www.heute.at/news/politik/KAV-Rechnungshof-geisselt-hohe-Chef-Gagen;art23660,1361647

Zum Thema Einkommen der Vorstandsmitglieder hält der KAV allerdings bereits jetzt fest: Die Einkommen der Vorstandsmitglieder wurden in der Gemeinderätlichen Personalkommission beschlossen und sind seit langem bekannt. Ausverhandelt wurden die Gehälter zwischen den Betroffenen und der Magistratsdirektion – dieses Vorgehen ist kein KAV-Spezifikum, sondern wie bei allen anderen Verträgen dieser Art die korrekte Vorgehensweise innerhalb der Stadt. Und ein internationaler Vergleich: Der Chef der Berliner Charité hat bei rund 17.000 MitarbeiterInnen eine Jahresgage von rund 500.000 Euro.“
http://www.heute.at/news/politik/KAV-Heftige-Kritik-vom-Rechnungshof;art23660,1361563,2

Bemerkenswert,  dass sich alle immer auf die Charitė berufen (wie jetzt der Sprecher Wehselys), da diese ja auch von einer angesehenen Einrichtung in einen teilprivatisierten, immer wieder bestreikten Problembetrieb verwandelt wurde.
Übrigens von Leuten, von denen sich der KAV gerne beraten lässt.  http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/top_news/853118_KAV-im-Visier.html

Rechnungshof rügt Wiener KAV
http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/politik/sn/artikel/rechnungshof-ruegt-wiener-kav-219973/

Missmanagement, Gagenirrsinn… KAV-Mitarbeiter mit Chefs unzufrieden wie nie
http://www.heute.at/news/politik/KAV-Heftige-Kritik-vom-Rechnungshof;art23660,1361563

schon 2016:

Prüfer zeigen die Überforderung auf, die in vielen kleinen Teilbereichen im Krankenanstaltenverbund an der Tagesordnung stehen.
https://kurier.at/chronik/wien/rechnungshof-kritisiert-planlosigkeit-des-kav/180.389.360

Rechnungshof kritisiert Putzkosten in Spitälern
http://wien.orf.at/news/stories/2757184/

Written by medicus58

28. Oktober 2016 at 17:57

Da glurrt einen doch der blanke Wahnwitz an

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Flowchart

Dass die Stadt Wien völlig überraschend Pleite ist, wissen Zeitungsleser seit langem, für die Stadtregierung und den Magistrat kam das aber offenbar etwas plötzlich. D
er Rechnungshof rechnet dem „Konzern Wien“ gerade vor, wie die Finanzschulden zwischen 2008 und 2012 von 1,46 Milliarden € auf 4,25 Milliarden angewachsen sind und kritisiert die Budget-Prognosen bis 2016 als unnachvollziehbar. Überdies bemängelt er das Fehlen tragfähigen Mittelfristplanung. Der Zeitraum zwischen 2012 und 2016 harrt noch einer Prüfung.
http://kurier.at/politik/inland/pruef-rohbericht-rechnungshof-zeigt-chaos-im-konzern-wien-auf/113.864.580

Wobei das alles nur die Spitze des Eisberges ist: Dazu kommen die ausgelagerten Schulden in den Firmen und Beteiligungen der Stadt. Die Verbindlichkeiten von Wiener Wohnen, Wien Kanal und dem Krankenanstaltenverbund gibt der RH mit 3,12 Milliarden Euro an – und geißelt die Intransparenz:
Vermögen und Schulden dieser Unternehmen „waren der Stadt Wien zuzurechnen, eine gesamthafte Darstellung fehlte im Rechnungsabschluss„.

Insgesamt leistet sich der „Konzern Wien 219 Teilbilanzen für drei Großunternehmungen (Wiener Wohnen, Wien Kanal, KAV) und 224 weitere Unternehmungen, was schwerlich als gänzlich ohne Absicht „passieren“ kann.
Der RH fand auch heraus, dass die Stadt Wien (ohne Gegenleistung) allein für dem Komplex Bank Austria zusätzlich noch (Stand 2012) mit 8,5 Milliarden Euro haftet.

Während das Land Kärnten aber wenigstens eine jährliche Provision für die Haftungen von der Hypo kassiert hat, verzichtet Wien überraschenderweise auf diese Einnahmequelle.

Egal, zu Jahresbeginn 2016 dämmerte es offenbar doch, dass was  passieren musste und man verkündete „die größte Verwaltungsreform der Geschichte“ und WiSta ward geboren: http://kurier.at/chronik/wien/wien-startet-groesste-verwaltungsreform-der-geschichte/194.075.741

Alle Prozesse sollen hinterfragt werden und alles soll für alle besser werden.

Auf der Ideenbörse des Magistrats tummeln sich so einschneidende Vorschläge, wie dass bei Sitzungen im Magistrat zukünftig Kaffee und Kekse eingespart werden sollen.

Auch die Abteilungsleiter des KAV erreichte vor Wochen eine Mail, die Presse berichtete, in der innerhalb einer Woche Vorschläge für eine 10%-ige Einsparung des gerade in den Zielvereinbarungen akzeptierten Budgets 2016 verlangt wurden.

Den vorläufigen Höhepunkt der hektischen Betriebsamkeit bot jedoch eine Mail, in der Anfang Juni ein neuer Prozess im KAV etabliert wurde:
Sollte eines der zum Teil schon sehr betagten Ultraschallgeräte ausfallen, wird ein einem mehrstufigen Verfahren geprüft, ob man das Ding überhaupt ersetzen muss. 

Kurz zusammengefasst soll das so gehen:

Fällt das Gerät aus, ist von den Ärzten ein mehrseitiges Formular auszufüllen,
in dem die Anzahl der täglichen Untersuchungen
(wäre eigentlich in einem modernen RIS auf Knopfdruck ablesbar, nur hat sowas der KAV halt nicht flächendeckend!),

die Regelbetriebszeit, Gerätebezeichnung, Schallkopfausstattung
(sollte das nicht aus der Inventarliste hervorgehen?,
haben Ärzte nichts anderes zu tun?,
wäre das laut aktuellem Master-Plan Aufgabe der Stationsassistentinen- schwestern, die für die täglichen Abläufe zuständig sind?
)

auszufüllen und eine mehrzeilige Fehlerbeschreibung anzugeben
(waren nicht einmal Ärzte für die PAtientenfehler und Techniker für die Gerätefehler zuständig?).

Danach geht der Prozess mit Unterschrift des Arztes UND Unterschrift des Abteilungsvorstand
(sonst haben die ja eh nix zu tun!)
an die Medizintechnik im Haus, die auch ein paar Blätter ausfüllen darf und sich vor dem weiteren Prcedere einmal bei der zentralen Medizintechnik zwecks Prüfung der Alternativen rückversichern muss.

Dann prüft die lokale Medizintechnik selbst weiter und suchen eine Alternative.
(dass, sollte wider Erwarten am Ende eine Beschaffung heraus kommen, inzwischen die angegebenen Untersuchungen nicht durchgeführt werden können und wer das den Patienten erklären soll, verschweigt das Flowchart)

Unklar bleibt, ob einbrauch ma net“ aus dem Munde der Medizintechnik eine valide Alternative ist, um den Prozess zu beenden. Wenn sich niemand traut, statt eines Ultraschalls zum Beispiel eine Diaphanoskopie zu empfehlen, dann muss die Kollegiale Führung,
wohlgemerkt alle, also neben dem Ärztlichen Direktor auch Pflegedirektion, Verwaltungsdirektor und Technischer Direktor den Reinvestantrag unterschreiben.

Dann wandert das Schriftstück in den Vorstandsbereich Health Care Management.
Der prüft und auch wenn dort keine Lösung zu finden war, wird das Schriftstück auch von dort unterschrieben, um es dann dem Generaldirektor Stellvertreter persönlich vorzulegen.

Natürlich hat auch der noch die Möglichkeit eine alternative Lösung zu finden und das ganze abzuwürgen. Gelingt ihm das nicht, dann unterschreibt er eine Beschaffung.
Ob die dann unter dem aktuellen Budgetrestriktionen erfolgt mag nicht nur ein Pessimist bezweifeln.

Wenn Sie bisher weitergelesen haben, dann haben Sie Kafkas Roman Der Prozess sicher schon dreimal gelesen. Ich habe es nur auf einmal gebracht.

Das scheint mir schon ein Glanzstück, wie das Zeitbudget des Personals effizient eingesetzt wird, um ein paar Ultraschallgeräte einzusparen.

Ähnliches gilt für Dutzende andere Projekte (Sound!), wo enorm viel Zeit von verschiedenen Personalgruppen damit verbracht wird Listen zu schreiben, nur weil der KAV kein vernünftiges Warenwirtschaftssystem zusammenbringt.

Ärzte schreiben im Nachtdienst Tätigkeitsprotokolle über ihre laufende Tätigkeit, um zu beweisen, dass sie mit der Routine voll ausgelastet sind (merken Sie die Perfidie dieses Catch 22?).

Wir verbringen Stunden, die uns von der Patientenbetreuung abgehen, um hochbezahlten, jedoch völlig uninformierten externen Beratern die Medizin zu erklären, nur damit sie uns letztendlich mitteilen, dass wir nicht managen können.

Das kann nicht die Realität sein, das ist ein Albtraum.

Kafka hätte heute seinen Roman wohl Das Prozess-Management  genannt.

„,Wie ein Hund!‘ sagte er, es war, als sollte die Scham ihn überleben.“

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/belletristik/kafkas-saetze-51-scham-bedeutet-hoffnung-1667164.html

Written by medicus58

14. Juni 2016 at 21:48