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Hurra, ein Gesetz gegen Upskirting und Hass im Netz. Applaus für ein Ablenkungsmanöver

Nach acht Jahren( Der diskursive Reflexbogen oder PC = das Ende der Aufklärung) ist es wieder Zeit gegen Windmühlen zu kämpfen.
Als Präambel gegen falsche Likes sei festgehalten, dass das Ablichten von nicht freiwillig und gerade zu diesem Zweck zur Schau gestellten Nacktheit ebenso abzulehnen ist, wie die Verleumdung und Beschimpfung im Netz. Zu ersterem fehlt mir die körperliche Interessant, letzteres habe ich bereits selbst erlitten.
Was mich jedoch so aufbringt, ist die Anlassgesetzgebung für ein Verhalten, vor dem einen hoffentlich die tausenden Seiten unseres Gesetzesbestandes bereits vorher geschützt haben sollten.
Es kann nicht sein, dass unsere Rechtsgelehrten mit der Ihnen doch berufseigenen Fähigkeit Gesetze bis zum Äußersten zu interpretieren, gegen besagtes Missverhalten keinen Paragraphen finden könnten, der es verboten hätte, auf der Rolltreppe nachzuschauen, was die Schottin vor mir so drunter trägt.
Wenn der Rechts-Staat bislang nicht die Unversehrtheit seiner BürgerInnen an Leib, Leben, Integrität und sozialer Stellung geschützt hat, dann wird es durch so ein Upskirting-Gesetz nicht besser.
Wenn es aber darum geht, dass sich in den letzten drei Jahrzehnten, in denen das Internet in unser aller Leben verlegt wurde, dieser Staat nicht um die absehbaren Kollateralschäden politisch gekümmert hat, dann soll er das nicht durch billigen Aktionismus kaschieren.
Kein Dermatologe würde den Kampf gegen den Nagelpilz führen, wenn im Nacken das Melanom wuchert. Nur unsere politisch scheinbar so korrekten Politikern lassen sich dafür feiern.
Welcher Jurist hat ein befriedigendes Gefühl, wenn er eine Begründung dafür findet einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss den wichtigsten Beweis (das Ibizavideo) nicht vorzulegen, weil es da rechtliche Bedenken gibt?
Oder es mittels Diversion zu keiner Verhandlung kommen ließ, bei der die Organisationsverantwortung des Bundesheeres hinterfragt hätte werden können (80 Jahre 2. Weltkrieg aber nur 366 Tage Girls‘ Camp beim Bundesheer).
Oder ein Sektionschef im Justizministerium wegen seiner vielleicht zu guten Kenntnis abgesetzt wurde, gerade wegen seiner Expertise reinstallieren wird…
Lassen wir uns durch scheinbar mutige Anlassgesetzgebung nicht die Augen davor verschließen, dass viele Dinge wegen fehlender Gesetze unbestraft blieben, sondern idR wegen eines mangelnden Vollzugswillens.
Keine Weihnachtslegende: Und es übergab sich

Vor zwei Tagen vermeldete der ORF zur Prime Time, dass die Ermittlungen im Falle des Bootsunfall beim Girls‘ Day des Bundesheeres entgültig eingestellt wurden.
Verkürzt lautete die Begründung des Sachverständigen (?), dass allfällige Fehler in der Rettungskette des Bundesheeres eh egal gewesen wären, weil es „keinen Unterschied gemacht hätte, ob die beiden nach 5 oder erst nach 50 Minuten gefunden worden wären“.
In Kenntnis des Zustandes beider Verunglückten ist dies nicht nur zynisch sondern IMHO sachlich nicht nachvollziehbar! Nur es interessiert keinen mehr.
Es gibt keine Verhandlung mehr, es gab nie eine öffentliche Verhandlung mit Zeugenaussagen, es gab auch nie ein Urteil, es gab einer Diversion … und es interessiert auch außerhalb von den involvierten Ministerien auch niemanden mehr.
Sag mir noch einer, dass DAS ein Rechtsstaat ist.
Well done.
Bootsunglück Bundesheer: War’s das? Scheinbar nicht …
Nach der gestrigen Nicht-Verhandlung, die ohne Anhörung der wartenden Zeugen mit einer Diversion endete, schien die Strategie der medialen Einschläferung endgültig geglückt.
Obwohl der erste interne Bericht des Bundesheers sowohl Material- als auch Fahrfehler ausgeschlossen hat, fand später der Gutachter zwei Fahrfehler des Bootsführers (Anschneiden der Welle, nicht Zurücknehmen des Schubs) und meint bis heute, dass der Unfall zu vermeiden gewesen wäre. Bei der Pressekonferenz legte er Wert auf die Feststellung dass die nachfolgende Rettungskette nicht in seinem Prüfauftrag lag …
Wenige Tage vor der anberaumten Verhandlung erfuhren die Medien, dass sich der Bootsführer im Sinn der Anklage (fahrlässige Gemeingefährdung) schuldig bekennen wird. Es bedarf wohl schon geschulten juristischen Gespürs um sich vorzustellen, dass das Instrument der Diversion in diesem Fall angewandt werden kann, um sich sogar ein Urteil zu ersparen. Letztendlich wurde die herbeigeführte Gefahr nach §177 nicht nur herbeigeführt sondern hatte schwerste und bleibende Folgen. Und nicht nur, wie wir gleich sehen werden, für die zwei reanimierten Teilnehmerinnen …
Als praktischen Nebeneffekt glaubte man auch jetzt keine Zeugenaussagen mehr zu benötigen, so einig war man sich, obwohl noch unmittelbar nach dem Unfall die damals noch interessierte Öffentlichkeit mit eben einer solchen Zeugenaussage beruhigt wurde:
Ein Erfahrungsbericht einer Teilnehmerin schaffte es in die Medien, der dann aber auf die wesentlichen Probleme des Einsatzes nicht einging, da alles „außerhalb ihres Gesichtsfeldes“ passiert ist. Sie habe eine „sehr intensive Erfahrung“ gemacht, die im Nachhinein sogar noch stärker sei, sagte die 34-jährige Wienerin zur APA:
Die Tragik des Unfallausganges sparte man – rechtlich offenbar supersauber aus -, obwohl sie auch der Richterin nachweislich bekannt war. Ungereimtheiten bleiben unhinterfragt, die IMHO auch für die Beurteilung des Bootsführers nicht irrelevant wären:
Wie schon in früheren Stellungnahmen wurde die Suche unterhalb des Bootes (auch vom Bootsführer) eingestellt, weil
Irgendwann sei die Botschaft gekommen, dass „alle da“ seien. Von wem diese Falschmeldung kam, die essentiell für den Ausgang war, scheint niemand zu interessieren. Auch die Diskrepanz zum Pressesprecher des Bundesheers, der dieser Aussage per Twitter wiederholt widersprach („Es war sehr bald klar, dass zwei fehlten“) scheint für die Rechtsfindung belanglos.
Die Staatsanwaltschaft hat weitere Ermittlungen im Sinne eines Organisationsverschuldens des Bundesheeres schon früher eingestellt. Das ist insofern bemerkenswert, da es sich um eine explizite Werbeveranstaltung des Bundesheeres gehandelt hat und schon deshalb auch alles mitgefilmt wurde, um es medial weiterverarbeiten zu können (Girls Day beim Bundesheer cont. ). Gleichzeitig beschwichtigt man, dass angeblich ohnehin alle Schadenersatzforderungen dem Grunde nach von der Republik akzeptiert worden wären und webt neuerlich an dem Mythos, dass bis auf zwei Teilnehmerinnen ohnehin niemand Schaden genommen hätte.
Nun scheint einem der Anwälte der Kragen geplatzt zu sein, und er sprach im Kurier endlich aus, was hinter der mühsam gewebten Nebelwand wirklich ablief:
Bootsunglück:
Opfer wurde Zeuge, wie die Schreie verstummten | kurier.at
Meine Mandantin hat ein psychisches Trauma erlitten. Es hat sogar zu einer Zwangseinweisung in die Psychiatrie geführt“
Die junge Frau hat in einer Luftblase unterhalb des Bootes die Schreie einer der beiden Frauen wahrgenommen, „bis diese irgendwann verstummt sind“.
„Sie hat massive psychische Probleme aufgrund der Tatsache, dass es ihr nicht gelungen ist, die anwesenden Soldaten gleich davon zu überzeugen, dass sich zumindest noch eine weitere Teilnehmerin unter dem gekenterten Boot befindet.
Aussagen, wonach alle Schadenersatzansprüche der Opfer von der Finanzprokuratur bereits dem Grunde nach anerkannt sind, weißt Korisek zurück. Im Falle seiner Mandantin stimme das nicht. „In Bezug auf meine Mandantin ist ein solches Anerkenntnis noch nicht erfolgt.“
Derartige Zeugenaussagen wollte offenbar vor Gericht niemand hören.
Keine noch so schwere Verurteilung des Bootsführers, dessen Beitrag am tragischen Ende wohl kausal aber nicht ausschließlich war, kann den Opfern und ihren Angehörigen ein normales Leben mehr zurückgeben.
Zwei Dinge müssten endlich eingefordert werden:
Eine ehrliche Klärung wer dafür Schuld trägt, dass ein Boot umkippte und wer dafür Schuld trägt, dass niemand so lange unter dem Boot suchte, bis die beiden Eingeklemmten gefunden wurden, weil offenbar irgendjemand am Unfallort die verhängnisvolle Meldung abgab, dass „alle da wären“.
Weiters sollte sich das Bundesheer nicht hinter den Leerformeln der „Anerkennung dem Grunde nach“ verschanzen dürfen, wenn es bereits im ersten dreiviertel Jahr Ungereimtheiten gab, wer für die bisherigen Kosten aufzukommen hat. Am Ende ist es sowieso der Steuer- und Unfall- und Krankenversicherungszahler (bis rezent übrigens auch die AUVA!), aber die Angehörigen brauchen die Sicherheit, dass sie neben ihrem Schmerz nicht mit Dutzenden Anträgen und Ansuchen gequält werden …
Was bisher geschah:
27.9.2018: Girls‘ Camp cont.; ORF NÖ verliert die Geduld
1.12.2018 Falsche Spuren im Nebel: Der Endbericht des Bundesheeres kann noch nicht das Ende sein
Girls Day beim Bundesheer cont.
Am 1. September 2018 wurden bei so einer Werbeveranstaltung zwei junge Frauen, eine zum Unfall Zeitpunkt noch nicht 18 Jahre alt, lebensbedrohlich verletzt und für den Rest ihres Leben schwerstens invalidisiert. Nur auf den verständlichen Wunsch der Angehörigen verschweigen die Medien die ganze Tragödie.
Wie auf diesem Blog hier im Detail zitiert haben einige Medien, vorallem Kurier und ORF NÖ schwere Bedenken dokumentiert, dass der tragische Ausgang nicht zuletzt durch organisatorische Unzulänglichkeiten im Bundesheer mitverursacht wurde.
Jetzt ist mir der Unterschied zwischen Girls‘ Day und dem damaligen Girls‘ Camp schon klar, aber solange unklar ist, weshalb bei letzterem zwei „schnuppern“ Teilnehmerinnen so schwer zu Schaden kamen, halte ich ein „more of the same“ für mehr als hinterfragenswert.
Das BH hat nach dem Bootsunfall bei Hainburg davon gesprochen, diese Werbeveranstaltungen einzustellen, der Bundesminister ist ja immer praktischerweise gerade nicht verfügbar, wenn es mediale Neuigkeiten gibt, weil ohnehin alles nur ein Fahrfehler war. Inzwischen erhebt auch die Staatsanwaltschaft ausschließlich gegen den Bootsführer Anklage und in der Wien Extra der Kronen Zeitung erscheint heute (25.4.19) der abgebildete Artikel, in dem die Werbeaktion Girls Day offenbar fortgesetzt wird, als ob nix passiert wäre.
Einfach unglaublich.
Girls‘ Camp cont.; ORF NÖ verliert die Geduld

Ich habe hier kürzlich eine Medienübersicht über den Bootsunfall im Rahmen des Girls‘ Day des Bundesheeres (Das war der Girls’ Day beim Bundesheer, eine Materialiensammlung für alle, die sich ein Urteil bilden wollen) zusammengestellt, weil sich die Medien damals, 14 Tage nach dem Unfall seit dem zwei Teilnehmerinnen noch immer in intensivmedizinischer Behandlung stehen, offenbar nicht mehr über den wahren Unfallhergang zu interessieren schienen und die Informationen aus dem Bundesheer mehr als unbefriedigend waren: Im Nebel der Öffentlichkeitsarbeit oder die Grenze zwischen selektiver Information und Lüge Der Sprecher (@Bundesheerbauer) kritisierte mich postwendend, dass ich nicht alle Medienberichte und somit einseitig zitiert..
Nun stellt der ORF (!) NÖ ähnliche Fragen: Bootsunfall: Lage falsch eingeschätzt? Dem ORF liegen mehr als drei Wochen nach dem Unfall Aussagen, Unterlagen und Fotos vor, die vor allem die Rettungsaktion in einem neuen Licht erscheinen lassen. 10.11 Uhr: Sollte zu dieser Zeit nach den vermissten Frauen gesucht worden sein, wurden nicht alle Soldaten eingebunden 10.17 Uhr: Ein Soldat kniet in einem Boot, zwei weitere Soldaten stehen im Wasser. Anscheinend werden die beiden Frauen, die zum Zeitpunkt dieser Aufnahme unter dem Boot gefangen sind, weiterhin nicht vermisst
Auch die Theorie der Wellen durch ein vorbeifahrendes Frachtschiff, das eines von vier Booten im Verband umgekippt hätte, scheint nicht zu halten. Das Bundesheer verantwortet sich weiterhin, so wie unmittelbar nach dem Unfall damit, dass man „schnell“ bemerkt haben will, dass zwei Teilnehmerinnen gefehlt hätten. Ungeachtet eines eventuellen Fahrfehlers wird es davon abhängen, was das Bundesheer unter „schnell“ versteht. Auch der ORF NÖ spricht jetzt, wie bereits OE24 am 6.9. (Bundesheer-Boot: Frau erst nach 40 Minuten befreit) von 40 Minuten unter Wasser, während alle offiziellen Stellungnahmen und APA Abschreibeübungen in den ersten Wochen von 20 Minuten sprachen. Medizinisch ist das leider auch schon unerheblich, wie ich am Ende meiner Mediensammlung dargelegt hat, aber es wird immer unerträglicher, wie eine Einrichtung, die uns schützen sollte, in ihrer Medienarbeit vor allem sich selbst zu schützen scheint. Angesichts der offenkundig vorliegenden medialen Dokumentation der Ereignisse (Video, Fotos, Dutzende Einsatzkräfte), ist dies besonders kühn. Wenn man sich aber nun nur auf Einzelpersonen „abputzen“ wollte, würde das meine Meinung vom Bundesheer nachhaltig ändern: Am Mittwochabend meldete sich der Sprecher des Bundesheeres, Michael Bauer, noch einmal zu Wort und teilte nach Rücksprache mit einem Offizier, der sich auf einem der Boote befunden hatte, telefonisch mit: „Der Offizier hat mir versichert, dass noch auf der Donau eine Standeskontrolle durchgeführt worden ist.“ Hut ab, vor dem ORF NÖ (Gernot Rohrhofer und Werner Fetz), dass er sich der Angelegenheit angenommen hat.
Nun „wachen auch andere Medien auf“ Heeresboot-Drama: War alles ganz anders? O1 Morgenjournal Bootsunglück: Warten auf Berichte
Das war der Girls’ Day beim Bundesheer, eine Materialiensammlung für alle, die sich ein Urteil bilden wollen
Die meisten Medien sprachen in Zusammenhang mit den folgenden Ereignissen immer vom Girls‘ Day beim Bundesheer, korrekt handelte es sich um das sogenannte Girls‘ Camp.
Bei der Veranstaltung in Bruckneudorf ist es zu einem tragischen Unfall gekommen, über den zumindest in den ersten Tagen sowohl vom Bundesheer aber auch auf praktisch allen Medienkanälen berichtet wurde.
Über die Qualität von Öffentlichkeitsarbeit habe ich mir unter dem direkten Eindruck der Ereignisse schon hier sehr theoretische Gedanken gemacht:
Im Nebel der Öffentlichkeitsarbeit oder die Grenze zwischen selektiver Information und Lüge
Nun, zwei Wochen nach dem Geschehen ist das Thema aus den Medien, was zumindest im Sinne der Angehörigen zu begrüssen ist.
Es bestehen aber nach dem Erstbericht des Bundesheeres, der m.W. weiterhin nur in den Aussagen zugänglich ist, die das Bundesheer selbst veröffentlicht sehen wollte, noch eine Reihe von Fragen, um zwischen Schicksalhaftigkeit und Verantwortung differenzieren zu können.
Von den involvierten Blaulichtorganisationen werden praktisch keine Detailinformationen veröffentlicht. Bislang erfuhr die Öffentlichkeit nur, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Bootsführer ermittelt und das Boot sichergestellt hat.
Ich fürchte, dass gerade das Umfeld für den zeitlichen Ablauf der Ereignisse eine wesentliche Rolle gespielt hat und möchte deshalb die vorliegenden Materialien sichern, um es Interessierten zu erlauben, sich eine eigene Meinung zu bilden.
Hier geht es nicht gegen oder für die Einrichtung des Österreichischen Bundesheeres sondern ausschließlich um die Frage, ob im Vorfeld ausreichende Vorkehrungen getroffen wurden, dass unausgebildete, z.T. minderjährige Gäste des Bundesheeres nicht leichtfertig in Gefahr gebracht werden.
Über die medizinischen Konsequenzen der zeitlichen Abläufe finden Interessierte gegen Ende noch ein paar fachliche Informationen. Zitate sind kursiv, Zwischentexte in blau.
Selbstverständlich gelten Medienberichte nicht als Beweis und was bisher glaubhaft widerlegt wurden, habe ich auch zitiert.
Alle Texte standen zum Zeitpunkt der Texterstellung in der hier wiedergegebenen Form im Netz.
Laut Wikipedia wurden die Girls‘ Camps erstmals Mitte September 2016 unter dem damaligen Bundesminister Hans Peter Doskozil begonnen, um das Interesse von jungen Frauen für eine Berufslaufbahn beim Bundesheer zu wecken.
Also letztendlich war es eine Werbeveranstaltung für einen m.E. prinzipiell legitimen Zweck.
Im Jahr 2017 nahmen ca. 220 Personen an den Girls Camps teil, bei den ersten Girls Camps im Jahr 2018 waren es 84.
Girls’ Camp 2018 Du liebst Sport, Action, neue Herausforderungen und bist ständig in Bewegung?
Auch dieses Jahr hast du die Möglichkeit, das Bundesheer live zu erleben.
2 Termine 6 Standorte
31. August, 11 Uhr – 2. September, ca. 16 Uhr
Die Teilnahme am Girls’ Camp ist ab 17 Jahren möglich!
Originaltext von http://soldatin.bundesheer.at/Girls-Camp-2018-260 abgerufen am 11.9.2018 (!)
- 1. September 2018
Der Sprecher des Bundesheeres (@Bundesheerbauer) twitterte um 10:53:
Beim Girls Camp ist heute gegen 10.00 Uhr ein Boot auf der Donau bei Hainburg gekentert. 2 Mädchen werden reanimiert. Der Notarzthubschrauber ist gelandet. Wir befürchten das Schlimmste.
Um 11:11 schrieb er:
Die beiden Mädchen wurden erfolgreich reanimiert. Sie sind allerdings in einem kritischen Zustand. 2 Notarzthubschrauber sind beim Unglücksort. Wir hoffen und beten.
Die erste Information über den Unfallhergang gab es auf Twitter um 12:27:
Was wir derzeit über die Unglücksursache wissen: Das Boot ist in eine Welle gefahren, die ins Boot geschwappt ist. Dadurch hat sich das Boot langsam gesenkt und ist über die rechte Seite abgeglitten. Gesteuert haben das Boot 2 dafür ausgebildete Berufssoldaten
Später werden wir erfahren, dass das Boot innerhalb von 15 Sekunden nicht nur gekentert ist sondern mehrere Insassen unter sich begraben hat.
Um 13:57 gab das Bundesministerium für Landesverteidigung folgende Pressemeldung heraus:
Pionierboot des Bundesheeres gekentert – Unfallkommission ist eingesetzt und hat Arbeit aufgenommen
Wien (OTS) – Heute, Samstag den 1. September, kurz vor 10:00 Uhr, kenterte auf der Donau im Raum Hainburg aus derzeit unbekannter Ursache ein Pionierboot des Österreichischen Bundesheeres. Dieses Boot war im Rahmen der Veranstaltung „Girls‘ Camp“ eingesetzt. Zurzeit des Unfalls befanden sich dreizehn Personen an Bord.
Zwei junge Frauen mussten, nachdem sie unter Wasser gekommen waren, reanimiert werden. Sie befinden sich zurzeit in ärztlicher Betreuung in Krankenhäusern der Stadt Wien. Alle anderen Personen werden psychologisch sowie medizinisch vor Ort bzw. im Krankenhaus Hainburg versorgt. …
Einem besorgten weil noch uniformierten Vater antwortete @Bundesheerbauer um 15:16:
Ja. Die Angehörigen wurden verständigt. Darüber hinaus wurden alle Frauen ersucht, die Angehörigen zu verständigen.
Das wird sich in einigen Fällen und gerade bei den beiden am schwersten Betroffenen als unrichtig herausstellen und dafür entschuldigte sich das Bundesheer mehrfach offiziell.
Um 18:30 kam eine weitere Pressemeldung aus dem Ministerium:
„Girls‘ Camp“ – Gesundheitszustand beider Frauen weiterhin unverändert
Bundesheer dankt allen eingesetzten Kräften für die schnelle und professionelle Hilfe
Wien (OTS) – Der Gesundheitszustand der beiden im Krankenhaus befindlichen Frauen ist weiterhin unverändert. Jene Frauen und Soldaten, die sich am Boot befunden haben sowie alle anderen Teilnehmer am „Girls‘ Camp“ werden psychologisch betreut. Dazu wurden alle verfügbaren Psychologen und Peers des Bundesheeres zusammengezogen.
Die Eltern der Teilnehmer wurden für eine direkte Information ins Camp eingeladen. Eine weitere Teilnehmerin bleibt über die Nacht zur Beobachtung in einem niederösterreichischen Krankenhaus. Dabei handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme.
Verteidigungsminister Mario Kunasek: „Meine Gedanken sind bei den Familien und Freunden der beiden Frauen. Den beiden im Spital befindlichen Frauen wünsche ich an dieser Stelle eine rasche Genesung. Die Betroffenen erhalten seitens des Bundesheeres jegliche Unterstützung und Betreuung. Ich verspreche, dass der Unfallhergang untersucht und aufgeklärt wird.“
Der Generalsekretär des BMLV, Dr. Wolfgang Baumann, hat sich weiters im Auftrag des Verteidigungsministers vor Ort ein Lagebild des Unfallgeschehens gemacht.
Das Bundesheer dankt den eingesetzten Kräften, insbesondere der Feuerwehr, dem Roten Kreuz und dem ÖAMTC, für die professionelle Ersthilfe sowie die rasche Rettungskette. Die Feuerwehr führte zum Zeitpunkt des Unglücks in unmittelbarer Nähe gerade eine Übung durch und konnte daher sehr rasch retten, bergen und helfen. Das „Girls‘ Camp“ in Bruckneudorf wurde nach dem Unfall beendet.
Am Abend entbrennt plötzlich ein befremdliches Scharmützel zwischen Kurier und Bundesheer nachdem der Kurier auf Basis einer nach heutigem Wissenstand missverstandene Aussage des Roten Kreuzes spekuliert, dass der Unfall durch eine Überbelegung des Bootes verursacht wird. Trotzdem sind die folgenden Texte nicht uninteressant:
Heeresboot gekentert: Waren zu viele Menschen an Bord?
Zwei junge Frauen (18 und 22 Jahre) in kritischem Zustand. Laut Heer waren 13 Passagiere an Bord, das Rote Kreuz sprach von 24.
(Die Erstversion des Textes ist mir nicht mehr zugänglich)
Ein ganz ähnliches Bild zeichneten die NÖN um 15:44:
Laut dem Erstbericht war das Pionierboot im Bezirk Bruck a.d. Leitha am Samstag um 9.49 Uhr gekentert. Ungefähr gegen 10.15 Uhr sei das Boot am Ufer aufgekantet worden, teilte das Verteidigungsministerium mit. In diesem Zeitraum seien Personen aus dem Wasser gerettet worden. Unter dem 8,5 Meter langen und 2,5 Meter breiten Boot sei es dunkel gewesen. Zwei Unteroffiziere seien unter das Boot getaucht, um Personen zu finden und zu retten, hieß es. Dies sei in einigen Fällen auch gelungen. Nach dem Kentern sei das Boot mit Hilfe von zwei anderen Booten aus der Flussmitte zum Ufer gedrückt worden, berichtete Bauer. Dort habe die Feuerwehr Unterstützung geleistet. Als das Boot am Ufer aufgekantet wurde, sei festgestellt worden, dass sich noch jemand darunter befand, sagte Bauer. Die beiden Frauen im Alter von 18 und 22 Jahren waren reanimiert und von Notarzthubschraubern in Wiener Krankenhäuser geflogen worden.
Laut Vienna.at lag bis 5.9. hinsichtlich des Zeitablaufes nur das Rumpfprotokoll des Bundesheeres vom Sonntag vor:
9.49 Uhr: Das Boot kippt um.
10.04 Uhr: Von der Feuerwehr wird ein Notruf abgesetzt.
10.08 Uhr: Die Rettungsleitstelle erhöht ihre Alarmierung auf Großunfall.
etwa 10.15 Uhr: Das verunglückte Boot ist am Ufer und wird aufgekantet.
Danach gibt es – jedenfalls bisher – kein weiteres Zeitprotokoll
ORF Niederösterreich hat aber schon am Dienstagabend (4.9) berichtet, dass sich
aufgrund der Aussagen von Helfern und anhand verschiedener Einsatzprotokolle“ folgender Zeitablauf rekonstruieren lasse:
9.49 Uhr: Das Bundesheerboot kentert, fünf Soldaten und acht Frauen werden in die Donau geschleudert.
10.04 Uhr: Ein Feuerwehrmann, der auf der Donau an einer Übung teilnimmt, setzt einen Notruf ab. Das Bundesheer selbst setzt keinen Notruf ab.
10.08 Uhr: Die Rettungsleitstelle löst Großalarm aus.
10.15 Uhr: Das gekenterte Boot kann zu einer Sandbank in der Donau gebracht werden. Nach Angaben des Bundesheeres hatten Soldaten zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Personen unter dem Boot herausgezogen.
10.21 Uhr: Die örtlich zuständigen Feuerwehren werden alarmiert und rücken mit weiteren Booten aus.
10.28 Uhr: Die erste der beiden Frauen kann gerettet werden und wird reanimiert.
10.30 Uhr: Wie in einer Notiz vermerkt wurde, trifft ein Notarzt auf der Sandbank ein.
10.34 Uhr: Die zweite Frau wird aus dem Wasser gezogen. Laut einem Einsatzprotokoll ist jedoch noch unklar, ob noch jemand fehlt.
10.41 Uhr: In einer Statusmeldung wird festgehalten, dass beide Frauen reanimiert werden.
Bundesheer-Boot: „Wir haben es aus den Medien erfahren“
Das österreichische Bundesheer untersucht mit einer hauseigenen Kommission das Bootsunglück auf der Donau nahe Hainburg. Bereits zwei Tage nach der Tragödie mit zwei schwerverletzten Frauen im Rahmen des Girls’ Camp auf der Donau in Hainburg (NÖ) steht für Heeressprecher Oberst Michael Bauer nach derzeitigem Stand fest, dass der Bootsführer „alles richtig“ gemacht habe und auch kein technisches Gebrechen vorliege.
Die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Korneuburg prüft den Sachverhalt freilich unabhängig davon. Zum einen wurde gegen den Unteroffizier und Bootsführer, Alexander Sch., ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässig schwerer Körperverletzung eingeleitet. Und zum anderen behält sich der Staatsanwalt die Bestellung eines gerichtlich beeideten Sachverständigen vor. Das Unglücksboot wurde jedenfalls polizeilich beschlagnahmt. Wie Bauer im Gespräch mit dem KURIER erklärt, handelt es sich bei dem Bootsführer um einen „äußerst erfahrenen Mann“. „Er hat bereits 2006 den Wasserfahr-Grundkurs absolviert und alleine auf dem Bootstyp mit dem der Unfall geschah 300 Fahrstunden vorzuweisen“, erklärt Bauer.
Keine Sicht
Am Dienstag veröffentlichte das Heer Grafiken und Details zum Unfallhergang. Demnach sei das Boot mit fünf Bundesheerangehörigen und acht Frauen des Girls’ Camp um 9.49 Uhr aufgrund einer „großen Welle“ gekentert. Wie Bauer schildert, haben sich zwei Unteroffiziere ihre Rettungswesten vom Leib gerissen und sind auf der Suche nach Opfern unter das Boot getaucht. Das umgedrehte Boot wurde durch zwei andere Heeresboote von der Flussmitte ans Ufer gedrückt und dort gegen 10.15 Uhr gesichert. Erst danach, also mehr als 20 Minuten nach dem Kentern, wurde das Fehlen von zwei jungen Frauen bemerkt. Natalie T. (22) und Sophie K. (17) lagen leblos unter dem Boot und wurden mit vereinten Kräften von Feuerwehr und Heeresangehörigen heraus gezogen und reanimiert. Dass sie nicht vorher entdeckt wurden, erklärt man damit, dass die Sicht unter Wasser gleich null war.
Eher überraschend kam dann ein einziger Erfahrungsbericht einer Teilnehmerin in die Medien, die aber auf die wesentlichen Probleme des Einsatzes nicht eingeht, da er „außerhalb ihres Gesichtsfeldes“ passiert ist.
Sie sei nicht mit dem letztlich gekenterten, sondern auf einem “Nachbarboot” unterwegs gewesen, erzählte die Zeugin. Ihrer Schilderung zufolge hatten sich auf jedem der drei Boote “acht bis neun Mädchen” und “vier bis fünf Soldaten” – Bootsführer und Betreuer des Girls’ Camp – befunden. “Zusätzlich fuhr ein Rettungsboot mit. Jeder Bootsinsasse trug eine Schwimmweste.”
Soldaten seien zu Mädchen ins Wasser gesprungen
Der Unfall selbst “ist außerhalb meines Sichtfeldes passiert”, so die Wienerin. “Unser Boot ist jedoch sofort zum gekenterten Boot gefahren, und hat, genau wie das dritte Boot, Mädchen, die ins Wasser gefallen waren, aufgenommen.” Soldaten seien auch “ins Wasser gesprungen, um nach weiteren, vermissten Mädchen zu suchen”. Alle hätten “ihr Bestes gegeben, um die Mädchen zu finden”, schilderte die Zeugin im APA-Gespräch ihre Sicht der Dinge.
Telefonisch sei sofort Hilfe und Unterstützung angefordert worden. Weitere Rettungsboote seien “sehr rasch zur Stelle” gewesen.
In der Folge seien ihre Gruppe und aus dem Wasser aufgenommene Mädchen an das am nächsten gelegene Landstück, ein Ufer bzw. einen Inselstreifen, gebracht worden, wo die “sehr gut angeleitete Versorgung” stattgefunden habe. Es sei dabei um die Abklärung gegangen, ob Verletzungen oder Schockzustände bestünden, zudem seien Handtücher und trockene Kleidung bereitgestellt worden. Das Boot sei indes wieder an die Unfallstelle gefahren, um zu helfen.
Die betreuenden Soldaten, “unter anderem eine Soldatin, die selbst ins Wasser gefallen war”, seien vom Unfall “sichtbar betroffen und erschüttert” gewesen, so die Wienerin. Trotzdem hätten sie “klaren Kopf” bewahrt.
Rasche Hilfe für junge Frauen
“Nachdem die vermissten Mädchen geborgen waren, wurde sofort mit der Reanimierung begonnen.” Bundesheer Sanitäter seien von Anfang an bei dem Ausflug im Rahmen des Girls’ Camp anwesend gewesen, weitere Rettungskräfte per Boot rasch dazugestoßen. “Zwei Rettungshubschrauber haben die Mädchen in Krankenhäuser geflogen.”
Ein Boot sei sofort nach Abflug der Helikopter zur Gruppe mit der 34-Jährigen gekommen, habe “zuerst die gekenterten Mädchen und später, in einer zweiten Fahrt, die Mädchen, die nicht ins Wasser gefallen waren, inklusive mir”, an Land gebracht, “wo wir von der Rettung erwartet wurden”. Auch bei dieser Flussquerung sei das Boot nicht überbelegt gewesen. Ein Transport ins Krankenhaus sei “einstimmig” abgelehnt worden, “da niemand von uns ins Wasser gefallen war und sich auch niemand verletzt hatte”.
Bundesheer-Boot gekentert: 13 Personen an Bord
“Ein Boot mit 13 Personen ist gekentert”, betonte die Wienerin. “Die Insassen eines zweiten Bootes wurden durch Routineprozeduren ins Krankenhaus und dann zurück in die Kaserne gebracht. Die Insassen des dritten Bootes haben einen Krankenhausbesuch eigenständig abgelehnt.” Ihre Gruppe sei somit direkt in die Kaserne zurück gebracht worden, wo es – nach einem warmen Essen – Betreuung durch Psychologen gegeben habe.
Kontaktdaten von Heerespsychologen für eine eventuelle Nachbearbeitung des Geschehens seien mitgegeben worden. Eine WhatsApp-Gruppe für alle Teilnehmerinnen zum gemeinsamen Austausch sei eingerichtet worden. “Außerdem werden Gruppentreffen organisiert”, erzählte die Girls’ Camp-Teilnehmerin. “Wir erhalten auch im Nachhinein Unterstützung, sollte dies für uns notwendig sein.”
- 8 September
@GTLMedicus: Es ist nun fast auf die Minute eine Woche her seit ohne Fahr-, Material–oder Organisationsfehler zwei Teilnehmerinnen vom Girls Day des Bundesheer in die Intensivstation gebracht wurden und bislang keine Besserung ihres Zustandes eingetreten ist. #Bundesheer #justsaying
@Bundesheerbauer Replying to @GTLMedicus Unsere Kommission arbeitet jeden Tag. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Es müssen alle Teilnehmerinnen befragt werden. Wir haben das größte Interesse, aufzuklären warum es zum Unfall gekommen ist. Und für den Unfall wird es Gründe geben. Wir wissen Sie nur noch nicht.
Fachlich kann ich natürlich nichts zu allfälligen Fahr- oder Materialfehler beitragen.
Hinsichtlich des Wetterriskos zum Unfallzeitpunkt, unabhängig wie dieses hinsichtlich Sicht und Wellengang beurteilt wird, soll daran erinnert werden, dass damals im Osten Österreichs zum Unfallzeitpunkt schwere Unwetter wüteten:
In den jüngsten Stunden gab es vielerorts markante Regenmengen, im Südosten wurden seit Freitagabend sogar über 20.000 Blitzentladungen detektiert.
Gegen Mittag, also dem Zeitpunkt den die meisten Pressefotos eingefangen haben, machten die Regenfälle gerade wieder eine Pause, so dass sie die vorher herrschende Wettersituation nicht richtig wiedergeben.
Ob die unter den zu diesem Zeitpunkt herrschenden Bedingungen den unausgebildeten Gästen des Bundesheeres ein noch tolerables oder zu hohes Risiko zugemutet wurde, liegt fachlich auch außerhalb meiner Expertise.
Ob die Informationen über die offenbar schlechte Identifizierung der Teilnehmerinnen und Information ihrer Angehörigen Bedenken über die Gesamtorganisation aufkommen lassen, mögen Sie selbst entscheiden..
Medizinisch ist aber relevant, ob das alles dazu beigetragen hat, die Zeitspanne zwischen Unfall und Reanimationsbeginn zu verlängern.
Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, dass das Gehirn prinzipiell nur eine sehr kurze Unterbrechung der Sauerstoffzufuhr toleriert.
Wie eng diese Zeitspanne ist hat eine rezente Analyse von 160 Fällen < 16 Jahren vor Augen geführt: https://www.bmj.com/content/350/bmj.h418
Auch eine ganz rezente Metaanalyse (Neurologic long term outcome after drowning in children) betont die Wichtigkeit jeder einzelnen Minute während und nach dem Unfallgeschehen:
However, the long-term outcome of survived drowning victims depend mainly on the severity of the initial ischemic brain insult, the effectiveness of immediate resuscitation with subsequent transfer to the ER, and also on the post-resuscitation management in the intensive care unit.
Important predictors for survival itself either with mild or severe neurological deficits include: the duration of submersion, the need of advanced life support at the site of the accident, the duration of CPR, and the establishment of spontaneous breathing and circulation on arrival to the ER.
Submersion time mainly determines the level of hypoxic-ischemic injury but it is at best an estimate given in an extremely stressful situation. It has been shown that a prolongation of submersion over 5 –10 min worsens the prognosis considerably.
Many other predictors of survival that have been reported in the literature are mainly consequences of the duration of the primary insult of CPR and the quality of the treatment the patient has received before or after the arrival to the ER.
Es steht zu hoffen, dass Bundesheer und Staatsanwaltschaft auch das organisatorische Umfeld in dem der Unfall passiert ist, sehr genau prüfen und folgende Fragen überzeugend klären:
Welche Einschulung haben die Teilnehmerinnen für den Fall eines Unfalls erhalten?
Erhöhten Wetter und Sicht zum Unfallzeitpunkt das Risiko maßgeblich und wie wurde darauf reagiert?
Ab wann ist das Fehlen der beiden Frauen wem bekannt geworden?
Wer hat mit welchen Mitteln versucht zu klären wo sie sich befinden?
Wäre man der Annahme gewesen, dass sie (mit ihren Schwimmwesten) flussabwärts geschwemmt wurden, hätte eines der Boote sie sehen oder suchen müssen.
Welche Maßnahmen (Namensschilder, …) wurden für die Identifikation der Teilnehmerinnen getroffen.
Stimmt der mediale Eindruck, dass die Einsatzleitung federführend von anderen Organisationen und nicht dem Bundesheer selbst übernommen wurde
und entspricht das der zu erwartenden Sorgfaltspflicht den Teilnehmerinnen gegenüber?