Sprechstunde

über alles was uns krank macht

Ach, Assange

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Die Aufregung um Wikileaks

3.12.2010: Die Revolution frisst ihre Kinder, wie immer http://sprechstunde.meinblog.at/?blogId=32920 10.12.2010: Gleiches mit Gleichem?!! http://sprechstunde.meinblog.at/?blogId=33029  11.12.2010: WikiLeaks: Stop the crackdown http://sprechstunde.meinblog.at/?blogId=33042  12.12.2010: Wo ist das Problem mit Wikileaks? Nothing but the Truth http://sprechstunde.meinblog.at/?blogId=33116

ebbte rasch ab, nachdem man ad hominem gegangen ist, so dass hier schon am 4.2.2011 gefragt werden konnte

Wer war bitte der Herr Assange? http://sprechstunde.meinblog.at/?blogId=34236

Seit Dezember 2010 steht Assange in britischer Untersuchungshaft und die Gerichte brühten seither, ob er an Schweden ausgeliefert werden soll. Angeblich gibt es keine Anklage sondern nur einen Verdacht, dass er im August 2010 zwei Frauen sexuell belästigt, eine davon (lt. Schwedischer Rechtsansicht) auch vergewaltigt hätte und die schwedische Staatsanwaltschaft will in nur zu den Vorwürfen befragen!

In den letzten Tagen kehrte Assange wieder in die Medien zurück, da der Rechtsstreit nun, im Mai 2012 beim Supreme Court angelangt ist und jetzt endgültig über eine Auslieferung nach dem EU-weiten Haftbefehl entschieden wird, den schwedische Staatsanwälte eingebracht haben. Am späten Vormittag des 30.5.2012 wurde die Entscheidung bekannt, dass Assange ausgeliefert werden kann.

Die Entscheidung der Richter fiel mit fünf zu zwei Stimmen. Vor dem Supreme Court war es um die Frage gegangen, ob ein von der Staatsanwaltschaft ausgestellter Haftbefehl in Großbritannien Gültigkeit besitzt. Im Vereinigten Königreich muss ein Haftbefehl von einem Gericht ausgestellt werden. Fünf der sieben Richter des Supreme Courts vertraten die Ansicht, dass für einen EU-weiten Haftbefehl auch die Unterschrift eines Staatsanwaltes ausreicht.  Allerdings wurde den Assange-Anwälten eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, um eine neue Behandlung des Falls zu beantragen. Bis dahin erlangt die Entscheidung zunächst keine Rechtskraft. Dies bedeutet ein Novum in der Geschichte des britischen Supreme Courts.
http://derstandard.at/1336698235766/Oberster-Gerichtshof-Wikileaks-Gruender-Assange-kann-an-Schweden-ausgeliefert-werden
http://www.rt.com/news/assange-extradition-sweden-uk-538/

Jetzt könnte er noch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde einlegen, der innerhalb von 14 Tagen entscheiden müsste, ob er die Beschwerde annimmt, dann aber erneut Monate für seinen Spruch Zeit hätte.

Die mutmaßliche Quelle der Wikileaks Enthüllungen über vertrauliche Papiere der US Regierung, Bradley Manning (http://en.wikipedia.org/wiki/Bradley_Manning), sitzt seit Mai 2010 (!) in den USA in Haft und muss sich vor einem Militärgericht verantworten.

Und da wir uns hier in den letzten zwei Tagen über „Whistleblowing“ Gedanken gemacht haben, wundert uns auch nicht, dass wir auf eine „alte Bekannte“ treffen.

In einem aktuellen Free Assange Aufruf (http://www.theintelligence.de/index.php/politik/international-int/4469-free-assange-freunde-von-wikileaks-rufen-zur-demo-in-frankfurt-auf.htm) wird Antje Bultmann, Expertin für Whistleblower, die auch über den Fall der Assistenzärztin Cora Jakobi berichtet hat, zitiert:
„WikiLeaks und die Grenzwachen bürgerlicher Freiheitsrechte: Wie die USA ihre demokratischen Ideale verraten“, in der Fachzeitschrift ‚Big Business Crime‘ (2/2011): „Zwei wehrlose Frauen? Beide Frauen sind Intellektuelle, keine ‚Hascherl‘ vom Land, Frauen, die sich später rächen wollten, weil Assange sich nicht mehr für sie interessierte. Jedenfalls ließ Anna Ardin sich im Internet darüber aus, wie man sich bei Männern rächen kann. Sie gingen zusammen zur Polizei. Die Beweislage war aber so dünn, dass die Klage fallen gelassen wurde. Allerdings fanden sich ein paar Wochen später Argumente, die Verfolgung wieder aufzunehmen. Wie das? Über den Sinneswandel der Staatsanwaltschaft kann nur spekuliert werden. Auf was sich der Vorwurf der Vergewaltigung oder der sexuellen Belästigung bezieht, wurde dem Rechtsanwalt von Assange lange nicht gesagt. Amerika hat hier vermutlich mitgemischt. Es gibt ja wohl keinen zweiten Fall, der wie der von Assange wegen unterschiedlicher Ansichten um ein Kondom von Interpol zur Fahndung ausgeschrieben wurde.“
Keine Rede mehr vom Wahrheitsgehalt der veröffentlichten Dokumente, keine Diskussion über Sinn und Unsinn aller „leakings“ in unserer Gesellschaft, nur mehr endlose Scharmützel an Nebenfronten, ….. wenn da keine Verschwörungstheorien aufkommen.

Am Ende unseres dreitägigen Ausflugs in die „Welt der Pfeiferlnmacht sich die Erkenntnis breit, dass die Mittel wie das „Establishment“ seine Hinterfragung zerstört schon sehr ausgefeilt sind, andererseits keimt aber auch die Hoffnung, dass es immer schwerer wird, die Hydra zu besiegen, je mehr Köpfe ihr wachsen.

„Eine Lüge ist, ganz gleich, wie gut sie auch gemeint sein mag, immer schlechter als die bescheidenste Wahrheit.“

La guerra de guerillas (1960) Dr. med. Ernesto Che Guevaras,

To be continued…

2 Antworten

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  1. Assange kann ausgeliefert werden: Die ganze Welt hat jetzt zwei angebliche Vergewaltigungsopfer getauscht, gegen Millionen ermordeten Kindern! – OH Gott; hoffentlich habe ich niemand irgendwo vergewaltigt; ich kann allerdings beweisen, dass ich nicht in Schweden war!

    Jr Hernandez

    31. Mai 2012 at 09:59

    • bin überzeugt, dass sich für solche Fälle auch kreative Juristen außerhalb Schwedens auftreiben lassen

      medicus58

      31. Mai 2012 at 17:26


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